eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 19:35 Uhr
11.03.2021
Landratsamt informiert

Schnelltests im Unstrut-Hainich-Kreis

Entsprechend der neuen Bundestestverordnung können Eltern auch ihre Kinder bis zur Klassenstufe sechs freiwillig testen lassen. Diese „Bürgertestung für Kinder“ entspricht den Bestrebungen der Kreisverwaltung aus der letzten Woche, wonach freiwillige Selbsttests für alle GrundschülerInnen im Unstrut-Hainich-Kreis angeboten werden sollten...

Anzeige symplr (1)
Mit der nunmehr vorgestellten Bundesverordnung können rechtliche und fachliche Bedenken der Eltern und Schulen ausgeräumt werden. Die vorgesehene Testung erfolgt durch Leistungserbringer und deren medizinisch geschultem Personal vor Ort in den Bildungseinrichtungen.

Voraussetzung ist auch hier, wie im Testangebot des Landratsamtes, das Einverständnis der Eltern und des Kindes zum Zeitpunkt der Testung. Die Testorganisation liegt demnach im Verantwortungsbereich der Schulen, die zum Zeitpunkt vom Schulverwaltungsamt informiert werden, und des regionalen Leistungserbringers.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)