Landratsamt informiert
Schnelltests im Unstrut-Hainich-Kreis
Donnerstag, 11. März 2021, 19:35 Uhr
Entsprechend der neuen Bundestestverordnung können Eltern auch ihre Kinder bis zur Klassenstufe sechs freiwillig testen lassen. Diese Bürgertestung für Kinder entspricht den Bestrebungen der Kreisverwaltung aus der letzten Woche, wonach freiwillige Selbsttests für alle GrundschülerInnen im Unstrut-Hainich-Kreis angeboten werden sollten...
Mit der nunmehr vorgestellten Bundesverordnung können rechtliche und fachliche Bedenken der Eltern und Schulen ausgeräumt werden. Die vorgesehene Testung erfolgt durch Leistungserbringer und deren medizinisch geschultem Personal vor Ort in den Bildungseinrichtungen.
Voraussetzung ist auch hier, wie im Testangebot des Landratsamtes, das Einverständnis der Eltern und des Kindes zum Zeitpunkt der Testung. Die Testorganisation liegt demnach im Verantwortungsbereich der Schulen, die zum Zeitpunkt vom Schulverwaltungsamt informiert werden, und des regionalen Leistungserbringers.
Autor: redMit der nunmehr vorgestellten Bundesverordnung können rechtliche und fachliche Bedenken der Eltern und Schulen ausgeräumt werden. Die vorgesehene Testung erfolgt durch Leistungserbringer und deren medizinisch geschultem Personal vor Ort in den Bildungseinrichtungen.
Voraussetzung ist auch hier, wie im Testangebot des Landratsamtes, das Einverständnis der Eltern und des Kindes zum Zeitpunkt der Testung. Die Testorganisation liegt demnach im Verantwortungsbereich der Schulen, die zum Zeitpunkt vom Schulverwaltungsamt informiert werden, und des regionalen Leistungserbringers.
