Sa, 09:27 Uhr
19.07.2025
Meine Meinung
Schrumpft die Kanzlermehrheit bald auf 240 Abgeordnete?
So wie es Grüne und Linke schon lange forderten, hatte die SPD auf ihrem letzten Parteitag beschlossen, ein AfD-Verbot anzustreben. Für die CDU könnte ein derartiges Ansinnen ein fatales Eigentor werden. Meint nnz-Kolumnist Achit Tölle...
Zuständig für ein solches Verbotsverfahren wäre der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Da genau in diesem aktuell drei Richterposten vakant sind, hätte die Wahl der zu besetzenden Posten und der damit resultierenden Veränderung der Zusammensetzung des Gerichts möglicherweise weitreichende Folgen. Eine politische Neutralität muss aber stets gewahrt bleiben und darf nicht parteipolitischen Interessen geopfert werden. Schließlich besteht in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung.
Denn im Falle eines eventuellen Erfolges des Verbotsverfahrens gegen die AfD würden deren 151 Abgeordneten aus dem Bundestag ausscheiden. Das hieße, der Bundestag würde auf 479 Mitglieder schrumpfen und die Kanzlermehrheit läge dann nicht mehr wie aktuell bei 316, sondern lediglich bei 240 Parlamentariern. Da die SPD, die Grüne und die Linke aktuell gemeinsam über 269 Sitze verfügen, besäßen sie dann eine deutliche Kanzlermehrheit und könnten eine Koalition der links-grünen Nationalen Front bilden.
Unter diesen Bedingungen und mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotum nach Artikel 67 GG sowie einem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken könnte Lars Klingbeil ins Kanzleramt gehievt werden und so ohne Neuwahlen bis zur nächsten regulären Bundestagswahl 2029 regieren. Die Deutsche Linke Republik wäre vollendet.
Durch diesen cleveren Schachzug wäre nicht nur die AfD komplett verschwunden, Friedrich Merz und die Union wären abgestraft, gedemütigt und als zukünftige Opposition mehr als zahnlos.
Ein Festhalten an den vorgeschlagenen Kandidatinnen ist aus Sicht der SPD nachvollziehbar und erklärt deren aktuelle hitzige Reaktionen auf den Gegenwind der CDU. Für diese hingegen wäre die Zustimmung zu den SPD-Kandidatinnen und zum Verbot ein AFD der Beginn des Abstieges in die Bedeutungslosigkeit.
Achit Tölle
Autor: redZuständig für ein solches Verbotsverfahren wäre der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts. Da genau in diesem aktuell drei Richterposten vakant sind, hätte die Wahl der zu besetzenden Posten und der damit resultierenden Veränderung der Zusammensetzung des Gerichts möglicherweise weitreichende Folgen. Eine politische Neutralität muss aber stets gewahrt bleiben und darf nicht parteipolitischen Interessen geopfert werden. Schließlich besteht in Deutschland das Prinzip der Gewaltenteilung.
Denn im Falle eines eventuellen Erfolges des Verbotsverfahrens gegen die AfD würden deren 151 Abgeordneten aus dem Bundestag ausscheiden. Das hieße, der Bundestag würde auf 479 Mitglieder schrumpfen und die Kanzlermehrheit läge dann nicht mehr wie aktuell bei 316, sondern lediglich bei 240 Parlamentariern. Da die SPD, die Grüne und die Linke aktuell gemeinsam über 269 Sitze verfügen, besäßen sie dann eine deutliche Kanzlermehrheit und könnten eine Koalition der links-grünen Nationalen Front bilden.
Unter diesen Bedingungen und mithilfe eines konstruktiven Misstrauensvotum nach Artikel 67 GG sowie einem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken könnte Lars Klingbeil ins Kanzleramt gehievt werden und so ohne Neuwahlen bis zur nächsten regulären Bundestagswahl 2029 regieren. Die Deutsche Linke Republik wäre vollendet.
Durch diesen cleveren Schachzug wäre nicht nur die AfD komplett verschwunden, Friedrich Merz und die Union wären abgestraft, gedemütigt und als zukünftige Opposition mehr als zahnlos.
Ein Festhalten an den vorgeschlagenen Kandidatinnen ist aus Sicht der SPD nachvollziehbar und erklärt deren aktuelle hitzige Reaktionen auf den Gegenwind der CDU. Für diese hingegen wäre die Zustimmung zu den SPD-Kandidatinnen und zum Verbot ein AFD der Beginn des Abstieges in die Bedeutungslosigkeit.
Achit Tölle