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Fr, 13:19 Uhr
12.03.2021
Allgemeinverfügung zur Geflügel-Aufstallung

Geflügelpest im Landkreis

Die am Mittwochabend am Mühlhäuser Schwanenteich gefundenen zwei toten Vögel wurden in der Abklärungsuntersuchung vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz positiv auf Influenzaviren – A getestet...

Momentan erwartet die Kreisverwaltung das noch ausstehende Untersuchungsergebnis aus dem Referenzlabor Friedrich-Löffler-Institut in Riems.
Am Donnerstag, dem 11.03., unternahm das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Unstrut-Hainich Kontroll- und Aufklärungsfahrten in bekannte Risikogebiete und stellte dabei einen regen Wildtierverkehr fest.

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In Summe dieser Aspekte erlässt die zuständige Behörde eine ab Samstag, dem 13.03.2021, geltende Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung in Verbindung mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz. Für die in der Allgemeinverfügung ausgewiesenen Risikogebiete des Landkreises gilt damit wieder eine Aufstallungspflicht.

Geflügelpest ist eine hochansteckende Erkrankung, deren Erreger Influenzaviren sind. Bei Influenzaviren besteht immer die Gefahr, dass sie vom Tier auf den Menschen übertragen werden können und schwere Erkrankungen beim Mensch auslösen. Daher sind besondere Vorsichtmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört, dass man verendete Vögel nicht anfasst. Hunde sollten an der Leine geführt werden, um einen direkten Kontakt zu toten Vögeln zu vermeiden. Auch sollten SpaziergängerInnen nach Besuch zum Bsp. des Schwanenteiches nicht mit denselben Sachen/Schuhen in Tierhaltungen gehen und besonders auf Biosicherheitsmaßnahmen achten.

Die Geflügelpest ist in der letzten Woche massiv in Deutschland aufgetreten, da das Wildgeflügel wieder auf dem Zug in den Norden ist. Geflügelpest tritt zurzeit in fast allen Ländern Europas auf und wird über das Wildgeflügel verbreitet.

Im Falle des Auffindens von toten Geflügel informieren Sie bitte das zuständige Ordnungs- oder Veterinäramt.
Autor: red

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