Di, 14:04 Uhr
09.02.2021
Hauseigentümer in der Pflicht
Gefahr durch Eiszapfen
Die aktuelle Witterung hat zur Bildung von Eiszapfen und Schneeüberhängen an Hausdächern geführt. Diese stellen insbesondere für Fußgänger eine Gefahr dar. Passanten sollten möglichst nicht dicht an betroffenen Häusern entlang gehen und im Zweifel die Straßenseite wechseln, warnt die Stadtverwaltung Mühlhausen...
Für die Beseitigung von Eiszapfen und Schneeüberhängen über Gehwegen und Straßen sind die jeweiligen Hauseigentümer verpflichtet. Denn sonst hafteten sie, wenn es zu einem Schaden kommt.
Mit der Entfernung kann auch eine Fachfirma oder die Feuerwehr beauftragt werden – jedoch ist auch deren Einsatz kostenpflichtig. Sollten Hauseigentümer nicht tätig werden, wird die Beseitigung per Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung Mühlhausen veranlasst – die Kosten werden dem Eigentümer dann in Rechnung gestellt.
Autor: redFür die Beseitigung von Eiszapfen und Schneeüberhängen über Gehwegen und Straßen sind die jeweiligen Hauseigentümer verpflichtet. Denn sonst hafteten sie, wenn es zu einem Schaden kommt.
Mit der Entfernung kann auch eine Fachfirma oder die Feuerwehr beauftragt werden – jedoch ist auch deren Einsatz kostenpflichtig. Sollten Hauseigentümer nicht tätig werden, wird die Beseitigung per Ersatzvornahme durch die Stadtverwaltung Mühlhausen veranlasst – die Kosten werden dem Eigentümer dann in Rechnung gestellt.