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Mi, 10:16 Uhr
24.06.2015

Sicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Auch in diesem Jahr trägt das Landratsamt zur Sicherung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Unstrut-Hainich-Kreis bei und kommt mit der Förderung junger Menschen zur besseren Entwicklung ihrer Persönlichkeit oder zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen seinen gesetzlichen Verpflichtungen gemäß SGB VIII nach.

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Zu den Schwerpunkten dieser örtlichen Jugendförderung gehören u. a. die außerschulische Jugendbildung, die arbeitswelt-,schul-und familienbezogene Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenderholung oder die Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit ebenso wie die Jugendkonflikthilfe und der Kinder- und Jugendschutzdienst.
Adressaten sind nicht nur Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in den Städten, mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum oder Jugendbildungsstätten sondern auch die Leistungserbringer auf den Gebieten der Theater- und Umweltarbeit.

Alle Maßnahmen werden im Kontext des Subsidiaritätsprinzips überwiegend von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, aber auch von Verbänden und kommunalen Gebietskörperschaften umgesetzt.

Insgesamt hat der Unstrut-Hainich-Kreis bis zum heutigen Tag für 23 sogenannte Jugendpauschalstellen bereits 411.281,74 Euro Personalkosten auf dem Weg der Zuwendung an die Träger verausgabt. Davon sind der Kreis mit mindestens 72.736,59 Euro und die Kommunen mit 140.854,99 Euro beteiligt.

Nach dem Umzug des Sachgebietes Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit erfolgt die Bescheidung für die Sachkosten der Projekte und für die Schuljugendarbeit (AG's), deren Mittel im laufenden Haushalt bereits geplant und durch den Jugendhilfeausschuss des Unstrut-Hainich-Kreises verabschiedet worden sind.
Autor: red

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