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Fr, 12:11 Uhr
26.06.2026
Ein Blick in die Statistik

Lichtblick im Jugendschutz

Im Jahr 2025 wurden in Thüringen 1 527 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 221 Maßnahmen bzw. 12,6 Prozent weniger als im Jahr 2024...

Dabei sank die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 6,7 Prozent auf 1 465 Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr (2024: 1 571). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise sank um 65,0 Prozent auf 62 Inobhutnahmen (2024: 177).

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Bei 257 Maßnahmen (16,8 Prozent) im Jahr 2025 handelte es sich um eine wiederholte Inobhutnahme des Kindes oder des bzw. der Jugendlichen. In diesen Fällen wurde bei dem bzw. der betroffenen Minderjährigen im selben Kalenderjahr zuvor bereits mindestens eine vorläufige oder reguläre Inobhutnahme durchgeführt.

33,5 Prozent aller Maßnahmen (511 Fälle) erfolgten aufgrund einer vorangegangenen Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a Absatz 1 SGB VIII. Mit 670 Maßnahmen (43,9 Prozent) war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils der häufigste Grund, ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen (2024: 649 Kinder und Jugendliche). Weitere 375 Inobhutnahmen hatten eine Vernachlässigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen (2024: 336 Fälle) sowie in 225 Fällen Beziehungsprobleme (2024: 217 Fälle) zum Anlass.

Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 46,5 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (710 Kinder und Jugendliche).

Am häufigsten (618 Fälle bzw. 40,5 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt, in weiteren 335 Fällen (21,9 Prozent) durch das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 201 Fällen bzw. 78,7 Prozent in einer Einrichtung und in 274 Fällen bei einer geeigneten Person (17,9 Prozent).

In 625 Fällen erfolgte der Aufenthalt der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme in einer Familie oder einem privaten Haushalt, in 533 Fällen erfolgte der Aufenthalt in einer Einrichtung mit oder ohne Elternteil.
Autor: red

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