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Fr, 14:03 Uhr
05.09.2025
Polizeibericht

Vorsätzliche Zechprellerei

Nachdem ein Geldausgabeautomat einem 63-jährigen Mühlhäuser seinen Angaben die Auszahlung von Bargeld nach verwehrte, betrat er dennoch in dem Wissen, für die Bewirtung nicht aufkommen zu können, eine Gastwirtschaft am Kornmarkt...

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Zwei Hopfengetränke schlugen mit mehr als zehn Euro zu Buche, für die der Mann folglich nicht aufkommen konnte. Auch der Aufforderung das Brauhaus zu verlassen kam der Mühlhäuser nicht nach. Durch Beamte der örtlichen Polizeidienststelle wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und ein Platzverweis erteilt.
Autor: red

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