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Di, 11:08 Uhr
12.08.2025
Anträge bis Mitte September möglich

Ehrenamtsförderung geht in die nächste Runde

Der Unstrut-Hainich-Kreis startet eine zweite Ausschreibungsrunde für die Förderung des Ehrenamts. Der Kreisausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die noch verfügbaren finanziellen Mittel in Höhe erneut auszuschreiben...

Antragsberechtigt sind alle Vereine, Initiativen, Institutionen, Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Unstrut-Hainich-Kreis – sofern sie in diesem Jahr noch keine Förderung im Rahmen der Ehrenamtsförderung beantragt haben.

Ziel ist es, weiteren ehrenamtlichen Projekten die Möglichkeit zu eröffnen, finanzielle Unterstützung zu erhalten und ihre Ideen sowie Vorhaben in die Tat umzusetzen.

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„Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Ob im Sport, im sozialen Bereich, im kulturellen Leben oder im Katastrophenschutz – ohne das Engagement vieler Freiwilliger wären zahlreiche Angebote und Strukturen nicht denkbar. Mit der zweiten Ausschreibungsrunde möchten wir bewusst weiteren Projekten die Möglichkeit geben, gefördert zu werden.“ So Landrat Thomas Ahke.

Gefördert werden insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
  • Maßnahmen zur Gewinnung, Motivation, Unterstützung und langfristigen Bindung von Menschen an das Ehrenamt sowie zur Förderung neuer Formen des Ehrenamtes
  • Durchführung von Veranstaltungen zur öffentlichen Auszeichnung ehrenamtlich engagierter Personen oder Personengruppen
  • Würdigung ehrenamtlich Tätiger, z. B. durch Ehrungen oder Preise
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Ehrenamtes
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten notwendig sind
  • Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten gemeinnütziger Träger ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Förderung von innovativen Modellprojekten im Bereich des Ehrenamts


Der Antragsschluss für die zweite Ausschreibungsrunde ist der 20. September. Damit soll sichergestellt werden, dass auch später entstandene oder kurzfristig initiierte Projekte berücksichtigt werden können. Das Verfahren folgt den Vergabegrundsätzen zur Förderung des Ehrenamts im Unstrut-Hainich-Kreis.

Weitere Informationen zur Antragstellung, den Vergaberichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie auf der Website des Landratsamtes unter: https://www.unstrut-hainich-kreis.de/ehrenamtsbeauftragte/ehrenamtsfoerderung/

Bei Fragen steht Ihnen die Ehrenamtsbeauftragte des Unstrut-Hainich-Kreises, Frau Döring, gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Ehrenamtsbeauftragte
Frau Döring
Telefon: 03601 801016
E-Mail: ehrenamt@uh-kreis.de
Autor: red

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