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Di, 10:09 Uhr
12.08.2025
Ein Blick in die Statistik

Horizontales Gewerbe bleibt unter Vor-Corona Niveau

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik galten im Freistaat Thüringen 242 Personen am 31.12.2024 nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) als gültig angemeldet. Das waren 73 Personen mehr als im Jahr zuvor und 158 Personen mehr als zum Jahresende 2022…

Trotz dieses Anstiegs war die Zahl der gültigen Anmeldungen weiterhin deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie (Ende 2019: 384 Personen). Rund jede 7. angemeldete Person, die der Prostitution nachging, besaß eine deutsche Staatsangehörigkeit (35 Personen bzw. 14,5 Prozent).

Weitere 54 Personen bzw. 22,3 Prozent hatten eine rumänische Staatsbürgerschaft, 40 Personen (16,5 Prozent) waren ungarischer Herkunft und 37 Personen (15,3 Prozent) besaßen die bulgarische Staatsangehörigkeit. Die ukrainische Staatsbürgerschaft besaßen 18 Personen (7,4 Prozent). Der Großteil der 242 angemeldeten Personen (174 Personen bzw. 71,9 Prozent) befand sich im Alter zwischen 21 bis unter 45 Jahren.

31,0 Prozent bzw. 75 Personen der zum 31.12.2024 gültig angemeldeten Prostituierten wurden im Kreis Gotha registriert, rund ein Viertel (66 Personen bzw. 27,3 Prozent) hat sich in der Stadt Erfurt angemeldet. Der Wartburgkreis war für jede 11. Person (22 Fälle bzw. 9,1 Prozent) Anmeldeort.

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Im Laufe des Jahres 2024 wurden von den zuständigen Behörden für 87 Personen (70,7 Prozent) Bescheinigungen zur Aufnahme einer Prostitutionstätigkeit neu ausgestellt, für 36 Personen bzw. 29,3 Prozent wurde diese verlängert. Von den insgesamt 123 bearbeiteten Verwaltungsvorgängen zur Ausstellung oder Verlängerung einer Anmeldebescheinigung betrafen 80 Bescheinigungen bzw. 65,0 Prozent Personen im Alter von 21 bis unter 45 Jahren. Die Anmeldebescheinigungen besaßen überwiegend eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren* und galten mehrheitlich (in 117 Fällen bzw. 95,1 Prozent) für das gesamte Bundesgebiet.

60,2 Prozent der 123 Verwaltungsvorgänge zur Neuausstellung oder Verlängerung einer Anmeldebescheinigung entfielen auf die Stadt Erfurt (41 Vorgänge bzw. 33,3 Prozent) und den Kreis Gotha (33 Vorgänge bzw. 26,8 Prozent).

*Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr.
Autor: red

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