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So, 11:29 Uhr
20.07.2025
Land fördert Verbesserung der Haltungsbedingung

3,5 Millionen Euro für mehr Tierwohl

Insgesamt 3,5 Millionen Euro hat das Land in den vergangenen Wochen an Landwirtschaftsbetriebe ausgezahlt, die die Haltungsbedingungen ihrer Nutztiere verbessert haben. Die Fördermittel flossen an Betriebe, die...


...Schweine, Rinder oder vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen halten und dabei Tierwohlstandards erfüllen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dazu zählen unter anderem ein erweitertes Platzangebot sowie bessere Auslauf- und Abkühlmöglichkeiten. Ziel der Förderung ist es, eine artgerechte und klimafreundliche Tierhaltung zu stärken und zugleich die Betriebe von den damit verbundenen Mehrkosten zu entlasten.

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„Die Anforderungen an eine artgerechte Tierhaltung steigen – die damit verbundenen Investitionskosten belasten die oft angespannte Ertragssituation unserer Landwirte aber zusätzlich. Mit der Förderung sichern wir deshalb die wirtschaftliche Stabilität der Betriebe und schaffen zugleich einen Anreiz für eine zukunftsfähige Tierhaltung und mehr ökologische Verantwortung“, so die Ministerin.

In diesem Jahr gingen etwa 2,8 Millionen Euro der ausgezahlten Mittel an 50 Schweinehaltungsbetriebe. Damit liegt die Fördersumme rund eine halbe Million Euro über dem Niveau des Vorjahres – 2024 wurden 44 Betriebe unterstützt. Im Bereich der Rinderhaltung erhielten 71 Betriebe Fördermittel in Höhe von knapp 437.000 Euro – 12 mehr als im Jahr 2024.

Davon profitierten rund 7.600 Milchkühe und ihre Nachkommen bspw. mit einem täglichen Weidegang. Zusätzlich wurden rund 258.000 Euro an 88 (2024: 85) Betriebe vergeben, die vom Aussterben bedrohte Nutztierrassen halten, darunter die Thüringer Waldziege oder das Rote Höhenvieh.

Die im Rahmen der Tierwohlförderung unterstützten Betriebe verpflichten sich, ihren Tieren besonders artgerechte Haltungsbedingungen zu ermöglichen. Die in diesem Jahr ausgezahlten Fördermittel honorieren die erbrachten Tierwohlleistungen für das Jahr 2024. Die Fördermittel für Schweine- und Rinderhaltungsbetriebe stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Unterstützung für die Haltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen wird zusätzlich aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert.
Autor: psg

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