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Fr, 12:32 Uhr
27.12.2024
Fristen und Termine

Terminkalender zur Bundestagswahl

Mit der heutigen Auflösung des Bundestages und der Verkündung des neuen Wahltermins sind die Fristen und Termine für die Bundestagswahl 2025 bekannt...

Der Thüringer Landeswahlleiter stellt den Wahlkalender für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 auf seiner Homepage unter www.wahlen.thueringen.de/bundestagswahlen/termine allen Interessierten zur Verfügung.

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Die erste Bekanntmachung des Thüringer Landeswahlleiters, die zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordert, wird am 6. Januar 2025 im Staatsanzeiger veröffentlicht.

„Auf Grund des Zeitpunkts der Bekanntmachung weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Frist für die Einreichung der Beteiligungsanzeige durch die Parteien bei der Bundeswahlleiterin am 7. Januar 2025 um 18 Uhr endet. Die Frist zur Anzeige der Beteiligung ist nicht verlängerbar“, so der Thüringer Landeswahlleiter.
Autor: red

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Kommentare
Jäger53
27.12.2024, 16:36 Uhr
Bundestagswahl
Weshalb sollten wir wählen gehen, wenn es doch immer beim alten Kurs bleibt.
diskobolos
28.12.2024, 00:46 Uhr
Da haben Sie etwas falsch verstanden, Jäger 53
Sie SOLLEN gar nichts, SIe DÜRFEN wählen. Wenn Sie vergnatzt zuhause bleiben wollen, weil eine Mehrheit der Wähler anders wählt als Sie, ist auch dies Ihr gutes Recht. Dann sollten Sie sich aber auch hinterher nicht darüber beschweren, dass Sie keinen Einfluss auf die Politik haben . . .
Anna Lüst
29.12.2024, 07:15 Uhr
Sie haben da etwas falsch gelesen,
@ Diskobolos.
Jäger 53 schrieb nicht "Sollen", was Präsens wäre und die weiche Form von "Müssen" bedeutet, sondern er schrieb "Sollten".
Damit meinte er nicht das Präteritum, sondern den Konjunktiv 2.
Dort ist "Sollten" vergleichbar mit "Es wäre besser, wenn".
Ich gehe davon aus, dass Sie den Unterschied begreifen.
Damit geht Ihre Kritik an Jäger 53 ins Leere.
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