eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 10:55 Uhr
25.12.2024
Sammelklage gegen service-rundfunkbeitrag.de:

Mitmachen ab sofort möglich

Wer umzieht oder seine Bankverbindung ändert, muss das häufig auch dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice mitteilen. Das ist auf der offiziellen Website „rundfunkbeitrag.de“ kostenlos. Auf „service-rundfunkbeitrag.de“ hingegen mussten Verbraucher für diesen Schritt 29,99 Euro zahlen, mittlerweile sind es 39,99 Euro...


Das Problem: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) macht der Anbieter dort nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für seinen Service verlangt. Der vzbv hat eine Sammelklage eingereicht, damit Verbraucher im Erfolgsfall Geld direkt zurückbekommen können.

Anzeige symplr (1)
„Nach unseren Schätzungen sollten mehr als 90.000 Verbraucher für eine Leistung zahlen, die sie bei der offiziellen Stelle auch hätten kostenlos haben können. Dass der Anbieter bis zu 39,99 Euro für seine Dienstleistung nimmt, ist auf der Website zu intransparent. Wer sein Geld zurückhaben möchte, kann sich der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Ist unser Verfahren erfolgreich, können Betroffene Geld direkt zurückerhalten“, sagt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv.

Das verklagte Unternehmen hatte seine Website zeitweise per Google-Anzeige beworben. Dadurch wurde das Angebot bei den Suchenden prominenter dargestellt als die offizielle Website zum ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, bei der Änderungen von Adresse oder Bankverbindung kostenlos sind.

Bei der Sammelklage mitmachen
Der vzbv hat die Sammelklage gegen die SSS-Software Special Service GmbH als Abhilfeklage beim OLG Koblenz eingereicht. Ist das Verfahren erfolgreich, erhalten Betroffene, die sich der Sammelklage angeschlossen haben, direkt Geld zurückgezahlt. Der Klage kostenlos anschließen können sich Verbraucher, die bereits für eine Leistung auf service-rundfunkbeitrag.de Geld bezahlt haben und das Geld bisher nicht zurückerhalten haben.

Verbraucher machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/service-rundfunkbeitrag. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.

Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. Dann können ihre Ansprüche auch nicht mehr verjähren – egal, wie lange das Verfahren dauert. Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur Vodafone-Sammelklage anmelden.

Widerruf von Verbrauchern wird nicht immer akzeptiert
Verbraucher können ihre Zahlung per Widerruf zurückfordern, wenn Sie das Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben. Hintergrund: Bis zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsbelehrung auf der Website nach Angaben des Unternehmens fehlerhaft. Das Unternehmen hatte angekündigt, Widerrufe für Verträge zu akzeptieren, die bis zu diesem Termin abgeschlossen wurden.

Die Verbraucherzentrale bietet für den Widerruf einen Musterbrief an. Nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale kommt das hinter der Website stehende Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH dieser Forderung aber nicht immer nach und zahlt bereits gezahlte Beträge oftmals nicht zurück. Auch wer davon betroffen ist, sollte den Klage-Check des vzbv nutzen.
Autor: psg

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wutz
25.12.2024, 14:02 Uhr
Erst kürzlich wurde ein Kommentar in einem anderen Beitrag,
wegen Gendersprache gesperrt, weil er damit gegen die AGB der NNZ verstoßen habe. Jetzt wird von der NNZ Redaktion, Gendersprache verwendet. Erklären Sie bitte mal Ihre AGB´s, aber bitte öffentlich! Die Leser dürfen nicht das, was die Redaktion darf???
Sehr geehrter Wutz, da ist uns doch glatt "einer" durchgerutscht. Aber zur Erklärung: bei dem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung. Wir hatten uns bemüht, aus den Verbraucher:innen den normalen Verbraucher zu machen. Das war im Text (nicht nachgezählt) zehnmal der Fall. Eigentlich hätten wir aufgrund der angewandten Fremdsprache auf eine Veröffentlichung verzichtet, aber die Info erschien uns wichtig. Ergo: Fehler machen nur die, die auch arbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Landru
25.12.2024, 15:32 Uhr
WANN kapiert ihr endlich....
dass es in Deutschland KEINE Sammelklagen gibt??????
Anmerkung Redaktion:
Sammelklagen von Verbraucherschutzverbänden sind seit Herbst vorigen Jahres zugelassen. Frohe Weihnachten. - Die Redaktion
Wutz
25.12.2024, 16:14 Uhr
...
@NNZ Redaktion, vielen Dank für die freundliche Aufklärung. Ein frohes Fest und alles Gute für 2025.
Landru
25.12.2024, 18:28 Uhr
FALSCH, liebe Redaktion!!!
Was Sie meinen nennt sich Musterfeststellungsklage und hat mit einer "Sammelklage" im Wortsinne NICHTS gemein!

Vielleicht mal ein paar (schlechte) amerikanische Filme weniger gucken.
‐------------------------------------------
Verbraucherzentralen können endlich direkt Entschädigungen für viele Verbraucher gesammelt einklagen. Die Abhilfeklage wird oft auch Verbands- oder Sammelklage genannt.- Die Red.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)