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Fr, 15:12 Uhr
15.11.2024
Aus der Arbeit der Autobahnpolizei

Sattelzug auf Verfolgungsfahrt mit der Autobahnpolizei

Die Kontrollgruppe für gewerblichen Personen- und Güterverkehr führte Verkehrskontrollen zwischen den Ortslagen Holzthaleben und Größbrüchter durch. Dabei beabsichtigten die Beamten einen Holztransport zu kontrollieren und wiesen das Fahrzeug in die Kontrollstelle ein...

Überladener Sattelschlepper war auf der Flucht (Foto: Autobahnpolizei) Überladener Sattelschlepper war auf der Flucht (Foto: Autobahnpolizei)


Der Fahrzeugführer jedoch widersetzte sich und versuchte mit Sattelzugmaschine und Sattelanhänger über einen Feldweg vor den Beamten zu flüchten. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Nach einer mehrminütigen Flucht stoppte der Fahrzeugführer auf einem Feldweg und begann mit seinem eigenen Fahrzeugkran das Fahrzeug zu entladen. Einer mehrfachen Aufforderung dies zu unterlassen, kam er nicht nach. Bei dem Abladevorgang gefährdete der Fahrer die Beamten durch herunter stützende Baumstämme. Nachdem der äußerst aggressive Fahrzeugführer den Abladevorgang beendete und vom Kran stieg, wurde er durch die Beamten gefesselt.

Nachdem sich der Fahrzeugführer wieder beruhigt hatte, wurde ihm angewiesen, die Ladung wieder aufzuladen. Anschließend fuhren die Beamten mit dem Gespann zu einer naheliegenden Brückenwaage, um dieses dort zu verwiegen.

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Der erste Wägeversuch verlief erfolglos, da es sich nur um eine 50-Tonnen-Brückenwaage handelte und das Gespann demzufolge schwerer war. In der weiteren Folge wurde das Gespann mittels polizeilichen Radlastwaagen verwogen. Die Verwiegung ergab ein Ergebnis von 51.280 Kg, bei erlaubten 40.000 Kg.

Der Fahrzeugführer musste nun seine Ladung bis zu einem Wert von 40 Tonnen abladen. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Den Fahrzeugführer erwartet unter anderem eine Strafanzeige wegen Polizeiflucht gem. Paragraph 315d StGB, Widerstand gem. 113 StGB, sowie der Ordnungswidrigkeiten der Überladung.
Autor: red

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Kommentare
Kobold2
15.11.2024, 19:42 Uhr
Nur eine Ordnungswidrigkeit ??
M.W. sollte bei Überladung auch ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung anhängig sein....
Loko42
15.11.2024, 21:05 Uhr
Tickende Zeitbombe
Ein Dankeschön an all die Einsatzkräfte der Polizei und Balm( BAG), für ihre tägliche Arbeit um den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug verantwortlich , aber man hört immer wieder, wie fahrlässig und gefährlich sich im Straßenverkehr bewegt wird. Da helfen nur harte Strafen, aber das ist oft leider keine Abschreckung.
Genau so frech ist, wenn z. B . in Niedersachswerfen Schotterlaster durch für sie gesperrte Strassen fahren obwohl es ausgeschilderte Umleitungen für Lkws gibt, sie quälen sich durch enge Strassen und machen diese auch noch kaputt nach und nach. Gerade welche ausn Eichsfeld, Spedition und Kennzeichen sind bekannt aber man will ja niemanden ansch. .
Aber sowas ist echt frech, ganz ehrlich, zumal sie bis Nordhausen durchfuhren und dann weiter. Selbst erlebt.
ossi1968
16.11.2024, 18:35 Uhr
überladung
Soweit wie der kobold würde ich jetzt nicht gehen, es würde reichen fahrer und halter ordentlich mit bußgeld und punkten zu belegen. Diese firma aus dem kyffhäuserkreis ist in fachkreisen für überladung und freches verhalten bekannt, ich komme ja auch halb aus dieser branche. Mir kam vor jahren bei kleinbodungen mal einer entgegen ich (hatte selber 25to drauf). er wollte wohl mit holz nach bischofferode und hatte nen riesen berg drauf alles linkslastig geladen wie schlau damit er nicht so leicht in den graben stürzt! als ich nicht angehalten habe hat er mich noch über funk aufs übelste belegt usw...
Die haben selbst mit so einer wackelfuhre auf engsten straßen noch große klappe!













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Loko42
16.11.2024, 21:45 Uhr
Überladung
Unglaublich was man da lesen muss.
Einfach verantwortungslos....
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