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Di, 10:03 Uhr
01.10.2024
1.500 Auszubildende wählen ihr „Sprachrohr zum Chef“

Wahlen zum „Junior-Betriebsrat“ gestartet

Die „junge Chance“ nutzen, um im Betrieb ein Wörtchen mitzureden: Azubis und junge Beschäftigte im Unstrut-Hainich-Kreis können ab sofort ihren „Junior-Betriebsrat“ wählen...

Dinge Wahlen jetzt auch im Unstrut-Hanich-Landkreis (Foto: IG BAU) Dinge Wahlen jetzt auch im Unstrut-Hanich-Landkreis (Foto: IG BAU)

Es geht um die Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (kurz: JAV). Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) startet dazu jetzt einen „Lockruf in die Wahlkabine des Betriebs“: „Azubis und Jugendliche sollten unbedingt ihr JAV-Team wählen. Es geht immerhin um eine starke Stimme für Azubis. Denn die JAV ist das Sprachrohr der jungen Menschen in Betrieben und Verwaltungen. Sie ist der direkte Draht zur Chefetage – und damit ein wichtiger Problemlöser, wenn‘s im Betrieb mal hakt“, sagt der Vorsitzende der IG BAU Nordthüringen, Matthias Lötzsch. Die Wahlen zum „jungen Betriebsrat“ laufen noch bis Ende November.

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„Jugendliche haben einfach eine andere ‚Betriebsbrille auf der Nase‘. Sie haben frische Ideen und können dem Betriebsalltag Impulse geben. Hier spielt die JAV eine wichtige Rolle. Denn sie hat quasi eine Standleitung zur Geschäftsführung“, so Matthias Lötzsch. Die JAV sei aber auch ein wichtiger Hebel für junge Beschäftigte im Unstrut-Hainich-Kreis, um eigene Interessen durchzusetzen: „Von der besseren Azubi-Betreuung im Betrieb bis zum neuen Tablet für die Ausbildung – ein Jugend-Betriebsrat kann einiges bewegen. Auch individuelle Probleme packt eine JAV an – von unbezahlten Überstunden bis zur Nachhilfe beim Lernen für die Berufsschule“, sagt Claudia Praetorius von der „Jungen BAU“, der Nachwuchsorganisation der Gewerkschaft.

Aktuell gibt es im Unstrut-Hainich-Kreis rund 1.500 Auszubildende – rund 70 von ihnen lernen in der Baubranche, so die IG BAU Nordthüringen. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Eine Interessenvertretung kann jeder wählen, der in einem Betrieb arbeitet, in dem es mindestens fünf Jugendliche oder Azubis und bereits einen Betriebsrat gibt. Stimmberechtigt sind alle Beschäftigten unter 18 Jahren. Ebenso alle Azubis. Für die JAV-Wahlen antreten können alle Azubis und alle Beschäftigten unter 25 Jahren.
Autor: red

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