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Do, 15:21 Uhr
27.06.2024
Ein Lagebild aus Nordthüringen

Unfallflucht ist unfair und eine Straftat

Wenn man die Verkehrsunfallstatistik aus 2023 zur Rate zieht und hierbei den Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion Nordhausen betrachtet - hierzu zählen die Landkreise Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Unstrut-Hainich - so kommt man zum Ergebnis, dass es alle viereinhalb Stunden zu einer Verkehrsunfallflucht in Nordthüringen kommt...

Unfallauto (Foto: Polizei) Unfallauto (Foto: Polizei)

Wenn dann ein Flüchtiger ermittelt werden kann und dieser die Möglichkeit hat sich zur ihm vorgeworfenen Straftat äußern kann, so hören Polizeibeamte oft "...das habe ich gar nicht mitbekommen!" Laut Studien von Versicherern ist es aber auszuschließen, dass es einem aufmerksamen Fahrer entgeht, dass es zu diesem Missgeschick kam - einen Verkehrsunfall.

Häufig hinterlassen dann die Fahrer, die bspw. ein parkendes Fahrzeug beschädigt haben, einen Zettel an der Windschutzscheibe unter dem Scheibenwischer. Oft mit falschen, unleserlichen oder unvollständigen Angaben - losgelöst davon zu wissen, wann der Geschädigte zu seinem Auto kommt, oder ob der Zettel der Witterung zum Opfer fällt. Das ist schlichthin ein falsches Verhalten, genauso wie einfach weiterfahren oder sich ohne eine entsprechende Wartezeit zu entfernen. Der Gesetzgeber hat hier keine eindeutige Definition vorgenommen, außer der vorstehenden. Abermals besteht hierbei der Irrglaube, dass dieses Verhalten eine Verkehrsunfallflucht verhindern würde - Unfälle passieren und jeder der geschädigt ist hat das Recht diesen Schaden reguliert zu bekommen. Daher besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

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Der Tatbestand des § 142 StGB - "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", die klassische Unfallflucht, greift immer dann, wenn kein vollständiger Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten stattgefunden hat. Ist der Unfallgegner nicht durch den Unfallbeteiligten aufzufinden, so ist der Personalienaustausch immer durch die Polizei durchzuführen, um nicht Beschuldigter einer Straftat zu werden. Die zuständige Polizei erreicht man immer unter der Anschlussnummer der Region, in der man sich befindet, oder über die 110. Hierbei sollte keine Scheu vor dem Hinzuziehen der Polizei bestehen, auch wenn der Schaden noch so lapidar erscheint - die Konsequenz aus anderem Verhalten heraus wäre der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg einhergeht.

Betrachtet man das erste Halbjahr 2024, so wurden in Nordthüringen bis zum 26. Juni 800 Verkehrsunfallfluchten angezeigt. Hiervon sind 336 Unfallfluchten aufgeklärt worden.

Vergleicht man die Verkehrsunfallfluchten desselben Vorjahreszeitraums mit dem hiesigen, so sind diese im Unstrut-Hainich-Kreis auf gleichbleibend hohem Niveau von 274 in 2023 bzw. 277 in 2024. Geklärt wurden hiervon lediglich 118 (2023) bzw. 107 (2024).

In den drei anderen zu betrachtenden Landkreisen ist die Anzahl der Unfallfluchten deutlich geringer. So waren es in den ersten sechs Monaten diesen Jahres 204 im Landkreis Eichsfeld, 175 in Nordhausen und 142 im Kyffhäuserkreis.
Autor: red

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Kommentare
lumpi22
27.06.2024, 17:20 Uhr
Oftmals weiß man wirklich nicht, wie man sich ordentlich und ehrlich verhalten soll, denn
andererseits habe ich selbst so etwas erlebt. Mir ist beim Einparken ein Fehler passiert, weil auf der linken Seite Jugendliche mit offener Tür standen u. "meine Parkfläche" damit verkleinerten. So versuchte ich vorwärts einzuparken u. wollte die Jugend nicht stören. Leider schrammte ich, wenn auch ganz leicht, das rechts neben mir stehende Fahrzeug. Ich hatte fast Nichts bemerkt, aber die Jugendlichen! Die stiegen sofort in das Auto u. fuhren davon. Ich hatte einen Arzttermin. Ich rief die Polizei an, schilderte den Schaden u. sagte, dass ich einen Termin beim Arzt habe. Die Polizei genehmigte mir den Besuch beim Arzt, ich sollte mich danach aber wieder melden. Das tat ich auch. Am Auto stand eine Frau u. ein Mann. Ich stellte mich als Verursacher vor u. sagte zur Frau (der gehörte der PKW), dass ich für den Schaden aufkommen werde. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieser Schaden über eine Fachwerkstatt (habe die für meine Schrammen ebenfalls genutzt u. 100€ gelöhnt) etwa 200-300€ kosten würde. Ich bat der Frau an (der Mann daneben war ein Arbeitskollege), den Schaden zu übernehmen u. auch alles organisieren würde. Die Frau wollte erst mit ihrem Mann sprechen. Inzwischen war die Polizei angekommen, die anhand des Kennzeichens die Geschädigte informiert hatte. Soweit alles gut. Nun aber kommt das, was leider oftmals schamlos von den meisten Geschädigten ausgenutzt wird. Nicht zur Schadensminderung, sondern zum teilweisen "Ersatz" eines neuen Fahrzeuges tragen sie bei. Der Mann wollte in seine Fachwerkstatt, obwohl ich Ihm nochmals meinen Vorschlag anbot, er aber ablehnte. Der Schaden war vor 8 Monaten. Meiner Versicherung hatte ich Bilder zugesandt u. auch den Vorschlag an den Geschädigten mitgeteilt. Inzwischen weiß ich, dass der Schaden bisher fast 900€ kostet, aber noch immer eine Reserve von 1900€ besteht. Ich weiß nicht warum u. die Bearbeiterin von der Versicherung konnte mir nichts dazu mitteilen. Die Geschädigten scheinen noch Mietwagenkosten u. offene Werkstattkosten zu haben. Eine Schramme für fast 2.800€? Alles ist teurer geworden, aber die Unfallgegner wollen am liebsten einen neuen PKW, als zur Schadensminderung beizutragen. So werden die Beiträge weiter steigen...
Echter-Nordhaeuser
27.06.2024, 19:44 Uhr
So ist das @lumpi22
Hier sollten die Versicherungen solche Fälle akribischer entgegen wirken. Wenn ein Lackiererei 400€ nimmt und eine Fachwerkstatt 2800€ da kann schon was nicht stimmen und zum größten Teil Lackieren die Fachwerkstätten nicht mal selbst. Die bringen das Fahrzeug zu dem Lackierer wo man die Lackierung für 400€ bekommt. Wenn ich schon höre Fachwerkstatt die kochen auch nur mit Wasser. Wenn da ein Riegel vorgeschoben wird würde manch ein Unfallverursacher die Bagatellschäden selbst bezahlen.
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