Am Dienstagabend traf sich der Vorstand des Thüringer Fußballverbandes, um über die Wiedraufnahme des Spielbetriebes auf Landesebene zu entscheiden. Als Vorlage diente dabei eine ausformulierte Vorlage des Spielausschusses, in der die Details zur Wiederaufnahme fixiert waren …
Im März wird der landesweite Ligabetrieb endlich wieder aufgenommen Foto: B.Harbauer
"Die Abstimmung über den Entwurf war dann einstimmig. Der Beschluss trifft für den Spielbetrieb in der Thüringenliga und Landesklasse zu", war in der Pressemitteilung des Verbandes zu lesen. Das bedeutet ein baldige Wiederaufnahme der Punktspiele. Eine Umfrage unter den Vereinen hatte gezeigt, dass ein Spielbetrieb unter den 2G-Auflagen mehrheitlich abgelehnt werden.
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Nun gilt folgendes:
Der Vorstandsbeschluss zur Aussetzung des Spielbetriebs läuft zum 28. Februar ersatzlos aus
Der Regelspielbetrieb im Freien wird am 1. März nach den dann geltenden gesetzlichen Regelungen wieder aufgenommen
Die Spielserien werden mit den Spieltagen aufgenommen, die am Wochenende 19./20. November abgesetzt wurden
Starttermin für die Thüringenliga ist das Wochenende 5./6. März (14.Spieltag), die Landesklasse 2 steigt am Wochenende 11.-13. März mit dem 13. Spieltag, die Landesklassen 1 und 3 am Wochenende 19./20. März mit dem 12. Spieltag wieder ein.
Die Punktspielserie endet am Wochenende 17.-19. Juni
Die Anpassung des Rahmenspielplans erfolgt so, dass die Spieltage wie geplant genutzt werden.
Pfingsten bleibt für Nachholspiele offen
Am Osterwochenende ist der Montag der Regelspieltag
Der ursprünglich geplante Doppelspieltag in der Thüringenliga (13./15. Mai) entfällt
Die Wertung der Staffeln ist nach der Quotienten-Regel vorzunehmen
Für den Frauen- und Mädchenspielbetrieb wird eine Wiederaufnahme unter 2G-Bedingungen ausgeschlossen
Der Rahmenspielplan im Nachwuchs (Landesebene) wird angepasst
Die Verantwortlichen des TFV hoffen jetzt, dass die nächsten politischen Entscheidung mit diesen formulierten Rahmenbedingungen kompatibel sind. Der Spielbetrieb auf Kreisebene wird von den Kreis-Fußballausschüssen geregelt. Es ist anzunähen, dass die sich an den Landesvorgaben orientieren.