Sa, 15:52 Uhr
30.05.2015
Fortbildung zum Thema Islam
Das Thema Flüchtlinge steht in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Jugendarbeit weiterhin hoch im Kurs. Am kommenden Mittwoch (3. Juni) bilden sich die Vertreter der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Thema Islam selbst fort.
Dafür wird das Treffen nicht nur in die Abendstunden verlegt. Es findet dieses Mal sogar nicht öffentlich statt. Um effektiver unterstützen zu können, ist es sicherlich nicht verkehrt, sich die Lebensgewohnheiten von muslimischen Kindern und Jugendlichen noch einmal genauer in Erinnerung zu rufen, erklärt Judith Vockrodt-Reich, Mitglied des Sprecherrates.
Die erste Fortbildung dieser Art ist auch aus einem gewissen Lerneffekt entstanden. So habe die AG Jugendarbeit bei ihrer Veranstaltung Treffen und Spenden Anfang Mai gelernt, dass zehn Uhr eine gute Startzeit für deutsche Bürger, aber nicht unbedingt für Flüchtlinge, sei, so Vockrodt-Reich.
Die AG Jugendarbeit trifft sich einmal in zwei Monaten. Grundsatz der Arbeit der AG ist §78 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Hiernach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen, so der Gesetzestext.
Autor: redDafür wird das Treffen nicht nur in die Abendstunden verlegt. Es findet dieses Mal sogar nicht öffentlich statt. Um effektiver unterstützen zu können, ist es sicherlich nicht verkehrt, sich die Lebensgewohnheiten von muslimischen Kindern und Jugendlichen noch einmal genauer in Erinnerung zu rufen, erklärt Judith Vockrodt-Reich, Mitglied des Sprecherrates.
Die erste Fortbildung dieser Art ist auch aus einem gewissen Lerneffekt entstanden. So habe die AG Jugendarbeit bei ihrer Veranstaltung Treffen und Spenden Anfang Mai gelernt, dass zehn Uhr eine gute Startzeit für deutsche Bürger, aber nicht unbedingt für Flüchtlinge, sei, so Vockrodt-Reich.
Die AG Jugendarbeit trifft sich einmal in zwei Monaten. Grundsatz der Arbeit der AG ist §78 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Hiernach sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen, so der Gesetzestext.