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Mi, 17:23 Uhr
06.05.2015

Attraktive Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Das Kundencenter Nordthüringen der Thüringer Aufbaubank lud auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft regionale Wirtschaftsförderer zu einer Informationsveranstaltung ein.

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Am vergangenen Mittwochnachmittag fanden sich unter anderem Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft sowie zuständige Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden der Städte und Kreise im Business and Innovation Centre (kurz BIC) in Sondershausen zusammen, um Aktuelles zur Wirtschaftsförderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 in Erfahrung zu bringen und gemeinsam zu diskutieren.

Zu Beginn der Veranstaltung informierte Sascha Schwarz, Referent aus dem Referat 31 des TMWWDG, zum Thema „Struktur und Akzente der Investitionsförderung in der Förderperiode 2014 bis 2020“. Daran anschließend stellte Kathrin Stracke-Wagner, Leiterin des Kundencenters Nordthüringen, die Ergebnisse des letzten Förderjahres vor. Der Unstrut-Hainich-Kreis erhielt im Jahr 2014 Zuschüsse in Höhe von etwa 4,4 Millionen Euro, aufgeteilt auf 17 Projekte in den Förderprogrammen Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW), Thüringen-Invest und Technologie.

Auch in der neuen EU-Förderperiode bleiben die Fördermöglichkeiten für Unternehmen in Thüringen attraktiv. In einzelnen Bereichen wurde die Unterstützung sogar ausgeweitet, so wie beim Programm Thüringen-Invest. Der maximal mögliche Zuschuss erhöhte sich von 20.000 Euro auf 50.000 Euro bei einer Investitionssumme von nunmehr 250.000 Euro (20 Prozent). In der GRW-Förderung wurde wieder das laufende Antragsverfahren eingeführt. Das bisherige Auswahlverfahren findet keine Anwendung mehr.

Zwar werden die Unternehmen u. a. mit Blick auf neue Lohnkriterien mit erhöhten Anforderungen an die zufördernden Vorhaben konfrontiert, erhalten dafür jedoch wieder mehr Planungssicherheit. In der Technologieförderung ist die neue FuE-Personalrichtlinie kürzlich in Kraft getreten. Seit dem 21. April 2015 können somit wieder Anträge für die Förderung von innovativem Personal oder Stipendien gestellt werden.

Anja Grabe vom Regionalmanagement war für das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis in Sondershausen vertreten. „Für den breiten und leistungsstarken Mittelstand, aber auch für die kleinen Unternehmen, welche die wirtschaftliche Situation des Landkreises prägen, gehen mit dem Wechsel der Förderperiode neue Möglichkeiten einher. Zudem werden künftig auch Betriebe des verarbeitenden Ernährungsgewerbes berücksichtigt“, resümiert sie.

Schriftliche Anfragen zu Möglichkeiten der Wirtschaftsförderung und den aktuellen Förderprogrammen richtet man an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Regionalmanagement, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen oder per E-Mail an regionalmanagement@lrauh.thueringen.de.
Autor: red

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