Mi, 10:53 Uhr
01.04.2015
Abgelehnung mit weitreichenden Folgen
Im Rahmen der Kreistagssitzung am 23. März fand die Fortsetzung des Interessenbekundungsverfahrens zum Verkauf der kreiseigenen Anteile am Hufeland Klinikum keine Mehrheit. Mit 19 zu 19 Stimmen wurde die Beschlussvorlage abgelehnt....
Dank dieser Entscheidung steht nun das Haushaltskonsolidierungskonzept vor dem Aus, da der einkalkulierte Erlös aus dem Verkauf der Hufeland-Anteile nun nicht mehr mit eingerechnet werden kann. Ohne ein stimmiges Haushaltssicherungskonzept gibt es keinen Haushalt. Ohne diesen keine Bedarfszuweisungen und keine Verlängerung der aktuellen Mietverträge, die notwendig gewesen wäre, um den angedachten Umzug der Kreisverwaltung in die ehemalige Görmarkaserne vorzubereiten.
Wie weitreichend die Folgen der Ablehnung des Interessenbekundungsverfahrens sind, verdeutlichte Landrat Harald Zanker nun in einem Pressegespräch.
Zum einen ist die Verwaltung nun in Sachen Umzugsplanung im Zugzwang. Ende Juni 2015 läuft, laut Kreistagsbeschluss, der Mietvertrag in der Eisenacher Straße 18 aus. Damit müssen die dort ansässigen 100 Mitarbeiter der Fachdienste Familie und Jugend sowie Soziales ihre Schreibtische räumen. Sie sollen nun in den kreiseigenen Gebäuden in der Brunnenstraße 94 und im Lindenbühl 28/29 unter kommen. Dieser Umzug muss im Mai / Juni über die Bühne gehen, um die Kündigungsfrist für die bisherige Immobilie zu wahren. Alle Umzüge müssen während des normalen Dienstbetriebes umgesetzt werden. Dazu wird es Anfang April eine Hausklausur mit sämtlichen Fachdiensten des Landratsamtes geben, um die Zeitschiene für diese Umzugsaktion festzulegen. Am 15. April 2015 wird die Belegschaft im Rahmen einer Dienstversammlung über die konkreten Umzugspläne informiert. Spätestens bis zu den Sommerferien sollen alle Umzüge abgeschlossen sein.
Zum anderen werden, aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, für zahlreiche Kommunen im Kreisgebiet die Zuschüsse im Bereich des Brandschutzes nicht gezahlt werden können. Betroffen sind unter anderem die Feuerwehren in Diedorf, Körner, Mühlhausen, Schlotheim, Großengottern und Oberdorla. Dort sollten in diesem und im nächsten Jahr insgesamt ca. 450.000 Euro investiert werden. Der Wegfall dieser Zuschüsse in Höhe von 20.000 bis 75.000 Euro ist von den Kommunen nicht kompensierbar.
Des Weiteren können die Kredite des Kreises in Höhe von 8,8 Millionen Euro nicht getilgt werden. Damit hätten pro Jahr fast 700.000 Euro im Kreishaushalt gespart werden können. Und das für einen Zeitraum von den nächsten 10 Jahren. Diese Jahressumme entspricht einem Prozent der Kreisumlage.
Ich möchte ganz klar verdeutlichen, was, dank der Ablehnung der Fortsetzung des Interessenbekundungsverfahrens, auf dem Spiel steht, um den Schaden für unsere Städte und Gemeinden so gering wie möglich zu halten. Ich habe den Eindruck, dass die Entscheidungsträger den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt haben. Vielleicht findet nun ein Umdenken statt – da uns auch von der Landesregierung die Folgen dieser Entscheidung drastisch aufgezeigt werden. Dabei geht es beispielsweise um den ehemaligen Bundeswehrstandort Mühlhausen, der derzeit als Erstaufnahmestelle für 1.000 Flüchtlinge in der Diskussion ist, verdeutlicht Zanker.
Deshalb will er am 11. Mai 2015 eine außerplanmäßige Kreistagssitzung einberufen, in der noch einmal über das Interessenbekundungsverfahren abgestimmt werden soll. Ich appelliere an die Kreistagsmitglieder, eine Entscheidung unabhängig von ihrem Parteibuch zu treffen und zum Wohle der Region zu handeln, so Zanker abschließend.
Autor: redDank dieser Entscheidung steht nun das Haushaltskonsolidierungskonzept vor dem Aus, da der einkalkulierte Erlös aus dem Verkauf der Hufeland-Anteile nun nicht mehr mit eingerechnet werden kann. Ohne ein stimmiges Haushaltssicherungskonzept gibt es keinen Haushalt. Ohne diesen keine Bedarfszuweisungen und keine Verlängerung der aktuellen Mietverträge, die notwendig gewesen wäre, um den angedachten Umzug der Kreisverwaltung in die ehemalige Görmarkaserne vorzubereiten.
Wie weitreichend die Folgen der Ablehnung des Interessenbekundungsverfahrens sind, verdeutlichte Landrat Harald Zanker nun in einem Pressegespräch.
Zum einen ist die Verwaltung nun in Sachen Umzugsplanung im Zugzwang. Ende Juni 2015 läuft, laut Kreistagsbeschluss, der Mietvertrag in der Eisenacher Straße 18 aus. Damit müssen die dort ansässigen 100 Mitarbeiter der Fachdienste Familie und Jugend sowie Soziales ihre Schreibtische räumen. Sie sollen nun in den kreiseigenen Gebäuden in der Brunnenstraße 94 und im Lindenbühl 28/29 unter kommen. Dieser Umzug muss im Mai / Juni über die Bühne gehen, um die Kündigungsfrist für die bisherige Immobilie zu wahren. Alle Umzüge müssen während des normalen Dienstbetriebes umgesetzt werden. Dazu wird es Anfang April eine Hausklausur mit sämtlichen Fachdiensten des Landratsamtes geben, um die Zeitschiene für diese Umzugsaktion festzulegen. Am 15. April 2015 wird die Belegschaft im Rahmen einer Dienstversammlung über die konkreten Umzugspläne informiert. Spätestens bis zu den Sommerferien sollen alle Umzüge abgeschlossen sein.
Zum anderen werden, aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, für zahlreiche Kommunen im Kreisgebiet die Zuschüsse im Bereich des Brandschutzes nicht gezahlt werden können. Betroffen sind unter anderem die Feuerwehren in Diedorf, Körner, Mühlhausen, Schlotheim, Großengottern und Oberdorla. Dort sollten in diesem und im nächsten Jahr insgesamt ca. 450.000 Euro investiert werden. Der Wegfall dieser Zuschüsse in Höhe von 20.000 bis 75.000 Euro ist von den Kommunen nicht kompensierbar.
Des Weiteren können die Kredite des Kreises in Höhe von 8,8 Millionen Euro nicht getilgt werden. Damit hätten pro Jahr fast 700.000 Euro im Kreishaushalt gespart werden können. Und das für einen Zeitraum von den nächsten 10 Jahren. Diese Jahressumme entspricht einem Prozent der Kreisumlage.
Ich möchte ganz klar verdeutlichen, was, dank der Ablehnung der Fortsetzung des Interessenbekundungsverfahrens, auf dem Spiel steht, um den Schaden für unsere Städte und Gemeinden so gering wie möglich zu halten. Ich habe den Eindruck, dass die Entscheidungsträger den Ernst der Lage noch immer nicht erkannt haben. Vielleicht findet nun ein Umdenken statt – da uns auch von der Landesregierung die Folgen dieser Entscheidung drastisch aufgezeigt werden. Dabei geht es beispielsweise um den ehemaligen Bundeswehrstandort Mühlhausen, der derzeit als Erstaufnahmestelle für 1.000 Flüchtlinge in der Diskussion ist, verdeutlicht Zanker.
Deshalb will er am 11. Mai 2015 eine außerplanmäßige Kreistagssitzung einberufen, in der noch einmal über das Interessenbekundungsverfahren abgestimmt werden soll. Ich appelliere an die Kreistagsmitglieder, eine Entscheidung unabhängig von ihrem Parteibuch zu treffen und zum Wohle der Region zu handeln, so Zanker abschließend.