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Di, 15:43 Uhr
31.03.2015

Entsorgung von Glas – Das ist wichtig!!!

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis informiert darüber, was bei der Entsorgung von Glas mittels der aufgestellten Glascontainer beachtet werden sollte.

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Glas lässt sich zu 100 Prozent recyceln und leistet so einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz. Denn beim Glas gibt es einen geschlossenen Verwertungskreislauf.

Altglas ist zum Beispiel der wichtigste Rohstoff für neue Glasverpackungen. So besteht jede Flasche heute im Schnitt zu rund 60 Prozent aus „Alt“-Scherben, bei einigen Farben sogar aus bis zu 90 Prozent. Zudem lässt sich Glas beliebig oft einschmelzen und zu neuen, hochwertigen Glasverpackungen verarbeiten. Dies ist bei kaum einem anderen Verpackungsstoff der Fall. Wesentlich dabei ist das ausgefeilte Sammel- und Rücknahmesystem für Altglas.

Bundesweit gibt es über 300.000 Altglas-Container. Je sorgfältiger der Verbraucher sortiert, desto besser sind die so erzeugten Scherben, der Rohstoff für die Produktion von neuem Glas.

Helfen Sie aktiv mit, Rohstoffe und Energie einzusparen und sorgen Sie zugleich dafür, dass der Verwertungskreislauf erhalten bleibt. Um dies zu erreichen beachten Sie bei der Entsorgung des Altglases bitte Folgendes!

Farbtrennung

Trennen Sie Ihr Altglas nach den Farben Weiß, Grün und Braun! Nur dann können die Glashütten aus dem Altglas wieder farbechte neue Flaschen und Gläser herstellen. Am unempfindlichsten gegen Fehlfarben ist grünes Glas. Daher gehören blaues und rotes Altglas zum Grünglas.

Fremdstoffe

Werfen Sie nur Behälterglas in die Glascontainer. Nicht in die Glascontainer gehören Trinkgläser, Glühbirnen oder gar Leuchtstoffröhren, Flachglas, also Fensterscheiben oder Spiegel, Porzellan und Steingut! Fehlwürfe bilden Einschlüsse im neuen Glas und können auch ganze Glasschmelzen verderben.

Einwurfzeiten

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitbürger und beachten Sie die Einwurfzeiten der Glascontainer werktags zwischen 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Aufgrund von Anzeigen betroffener Bürger weisen wir darauf hin, dass nach § 14 a Abs. 1 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Unstrut-Hainich-Kreises vom 16.04.2010, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 07.05.2014, zur Vermeidung von Lärmbelästigungen die Befüllung der Glascontainer nur innerhalb der vorgegebenen Zeiten gestattet ist. Das Befüllen außerhalb dieser Zeiten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß § 23 Abs. 1 9 i.V.m. Abs. 2 Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Unstrut-Hainich-Kreises mit Geldbußen bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann.
Autor: red

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