Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis informiert
Lastschriftverfahren für Hortgebühren wieder aktiv
Dienstag, 03. Februar 2026, 12:40 Uhr
Der Fachdienst Schulverwaltung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement informiert darüber, dass das Lastschriftverfahren für die Hortgebühren ab dem 1.März 2026 wieder ordnungsgemäß durchgeführt werden kann...
Das zugrunde liegende technische Problem konnte inzwischen erfolgreich behoben werden. Der Lastschrifteinzug der Hortgebühren erfolgt damit zum 1. März 2026. Eltern und Erziehungsberechtigte, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen hierfür nicht selbst tätig werden.
Die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und März 2026 werden gesammelt zum genannten Termin per Lastschrift eingezogen. Wir bitten die in den vergangenen Monaten entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug der Hortgebühren zu entschuldigen und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.
Sofern für die Zeiträume von Januar bis März bereits Zahlungen erfolgt sind, bitten wir Sie, sich an die Abteilung Hortgebühren des Fachdienstes Schulverwaltung sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu wenden.
Autor: emwDas zugrunde liegende technische Problem konnte inzwischen erfolgreich behoben werden. Der Lastschrifteinzug der Hortgebühren erfolgt damit zum 1. März 2026. Eltern und Erziehungsberechtigte, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen hierfür nicht selbst tätig werden.
Die Hortgebühren für die Monate Januar, Februar und März 2026 werden gesammelt zum genannten Termin per Lastschrift eingezogen. Wir bitten die in den vergangenen Monaten entstandenen Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit dem Lastschrifteinzug der Hortgebühren zu entschuldigen und danken allen Betroffenen für ihr Verständnis.
Sofern für die Zeiträume von Januar bis März bereits Zahlungen erfolgt sind, bitten wir Sie, sich an die Abteilung Hortgebühren des Fachdienstes Schulverwaltung sowie Gebäude- und Liegenschaftsmanagement zu wenden.
