Thüringer Landesamt für Statistik
Mehr Empfänger von Hilfsgeldern zum Lebensunterhalt
Freitag, 22. August 2025, 10:07 Uhr
Zum Jahresende 2024 erhielten in Thüringen 5 735 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), davon 3 620 außerhalb von Einrichtungen und 2 115 Personen in Einrichtungen...
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Zuwachs von 225 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern (+4,1 Prozent).
840 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (14,6 Prozent) bezogen Ende 2024 Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 205 Personen bzw. 3,6 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Mehr als die Hälfte der Hilfebedürftigen (3 210 Personen bzw. 56,0 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 475 Personen (25,7 Prozent) waren 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 50,6 Jahre.
Die 5735 Leistungsempfänger lebten in 5535 Personengemeinschaften, davon 61,8 Prozent (3 420 Personengemeinschaften) außerhalb von Einrichtungen und 38,2 Prozent (2 115 Personengemeinschaften) in Einrichtungen. Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2024 bei monatlich 952 Euro. Damit stieg der durchschnittliche Bruttobedarf um 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 868 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 691 Euro (2023: 627 Euro; +10,2 Prozent).
Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2024 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 40,7 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 4,5 Millionen Euro bzw. 12,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 3,6 Millionen Euro (2023: 3,2 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 37,1 Millionen Euro netto und damit 4,1 Millionen Euro bzw. 12,3 Prozent mehr als 2023.
Bitte beachten:
Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der Fünfer-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens zwei. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der Fünfer-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Emp- fängern basieren.
Autor: redNach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik war das gegenüber dem Vorjahresstichtag ein Zuwachs von 225 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern (+4,1 Prozent).
840 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (14,6 Prozent) bezogen Ende 2024 Hilfe zum Lebensunterhalt. Weitere 205 Personen bzw. 3,6 Prozent befanden sich im Alter von 18 bis unter 25 Jahren. Mehr als die Hälfte der Hilfebedürftigen (3 210 Personen bzw. 56,0 Prozent) waren im Alter von 25 bis unter 65 Jahren und 1 475 Personen (25,7 Prozent) waren 65 Jahre und älter. Das Durchschnittsalter betrug 50,6 Jahre.
Die 5735 Leistungsempfänger lebten in 5535 Personengemeinschaften, davon 61,8 Prozent (3 420 Personengemeinschaften) außerhalb von Einrichtungen und 38,2 Prozent (2 115 Personengemeinschaften) in Einrichtungen. Der durchschnittliche Bruttobedarf für Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen lag im Jahr 2024 bei monatlich 952 Euro. Damit stieg der durchschnittliche Bruttobedarf um 9,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2023: 868 Euro). Nach Abzug aller Einkommen betrug der durchschnittliche monatliche Nettobedarf 691 Euro (2023: 627 Euro; +10,2 Prozent).
Für Hilfe zum Lebensunterhalt wurden im Jahr 2024 von den öffentlichen Haushalten insgesamt 40,7 Millionen Euro als Bruttoausgaben aufgewendet. Das waren 4,5 Millionen Euro bzw. 12,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Abzug der Einnahmen für Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 3,6 Millionen Euro (2023: 3,2 Millionen Euro) verausgabten die Träger dieser Sozialhilfeart 37,1 Millionen Euro netto und damit 4,1 Millionen Euro bzw. 12,3 Prozent mehr als 2023.
Bitte beachten:
Ab Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der Fünfer-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch fünf teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens zwei. Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der Fünfer-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten gegeben. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Emp- fängern basieren.
