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Thüringer Landesamt für Statistik

Hoher Anteil an Wiederholungstätern im letzten Jahr

Dienstag, 19. August 2025, 10:51 Uhr
Im Jahr 2024 wurden in Thüringen insgesamt 15 282 Personen rechtskräftig verurteilt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war mit 8 094 Personen mehr als die Hälfte (53,0 Prozent) aller Verurteilten in ihrer Vergangenheit bereits wegen eines oder mehrerer Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden...

Von den im Jahr 2024 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten, verbüßten 53,6 Prozent zum wie- derholten Male eine Strafe. Damit bewegte sich dieser Wert in etwa auf Vorjahresniveau (-0,3 Prozentpunkte). Mit 48,0 Prozent war fast die Hälfte der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten in der Vergangenheit fünfmal oder häufiger verurteilt worden. Mit 51,2 Prozent hatte die Hälfte aller Vorbestraften als schwerste Vorstrafe eine Geldstrafe zu zahlen. 47,3 Prozent der Vorbestraften hatte mindestens eine freiheitsentziehende Maßnahme im Lebenslauf.

Auffällig ist der Anteil der Vorbestraften unter den jugendlichen und heranwachsenden Verurteilten. So verbüßten 41,3 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten nicht ihre erste Strafe. Dieser Anteil sank gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozentpunkte. Trotz ihres jungen Alters hatte die Hälfte dieser Vorverurteilten bereits mehr als eine Vorstrafe. Fast ein Drittel dieser jungen Vorbestraften wurden bereits dreimal oder häufiger durch die Justiz zur Rechenschaft gezogen.

Mehr als ein Viertel (26,8 Prozent) der jungen Vorbestraften wurden in der Vergangenheit bereits nach Jugendstrafrecht oder sogar nach allgemeinem Strafrecht mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Bei den Übrigen handelte es sich hauptsächlich um Zuchtmittel1) (186 Fälle). In 43 Fällen wurden Erziehungsmaßregeln ver- hängt.

1) Zuchtmittel sind gemäß § 13 JGG Verwarnung, Erteilung von Auflagen (Wiedergutmachung, Ent- schuldigung beim Geschädigten, Erbringung von Arbeitsleistungen, Zahlung eines Geldbetrages) und Jugendarrest. Dabei kann der Jugendarrest als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest ver- hängt werden.
Autor: red

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