Bundestariftreuegesetz:
Mehr Bürokratie mit fragwürdiger Wirkung
Donnerstag, 24. Juli 2025, 15:09 Uhr
Mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz will die Bundesregierung die Tarifbindung stärken. Doch das Gegenteil ist der Fall: Auch in den Bundesländern, in denen es bereits ein Tariftreuegesetz gibt, ist die Tarifbindung rückläufig. Das Gesetz löst kein Problem, sondern schafft nur mehr Bürokratie...
Die Bundesregierung will Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben, die tarifliche Standards gewährleisten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass das auch mögliche Subunternehmen tun. Die Bundesarbeitsministerin will damit einen Anreiz für mehr Tarifbindung schaffen.
Tariftreuegesetz stärkt Bindung nicht
Ein Blick auf die Erfahrungen in Bundesländern mit Landestariftreuegesetzen zeigt: Die Tarifbindung wird nicht gestärkt. In Nordrhein-Westfalen (NRW), das seit vielen Jahren Tariftreueregelungen hat, ist die Tarifbindung der Betriebe seit 2014 von 36,6 auf 25 Prozent – also um fast zwölf Prozentpunkte – gesunken. In Berlin lag die Tarifbindung mit 16 Prozent schon 2014 auf einem sehr niedrigen Niveau.
Im vergangenen Jahr waren es trotz Tariftreuegesetz noch 14,1 Prozent, also fast zwei Prozentpunkte weniger. In Bayern und Sachsen gibt es keine Regelung. In Bayern ging die Tarifbindung von 29,4 auf 24,7 Prozent moderater zurück und in Sachsen blieb sie mit 15,8 Prozent sogar stabil.
Bürokratischer Aufwand wächst
In NRW berichteten 2015 viele Vergabestellen von Umsetzungsproblemen mit dem TVgG-NRW, insbesondere kleinere Unternehmen. Oft würden Erklärungen abgegeben, ohne deren Inhalt wirklich zu verstehen. Auch in Berlin galt das Gesetz teils als kompliziert und zeitaufwändig. Es gingen weniger Angebote ein, zum Teil mit höheren Angebotspreisen, die Verfahrensdauer verlängerte sich.
Kleinere und mittlere Unternehmen werden durch größere verdrängt
Zudem könnten kleinere und mittlere Unternehmen durch größere verdrängt werden. Die großen sind häufiger tarifgebunden, zahlen oft sogar über Tarif. Gerade bei kleineren, nicht-tarifgebundenen Unternehmen ist zu befürchten, dass sie sich weniger an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Zum einen fällt es ihnen häufig schwerer, Tariflöhne wirtschaftlich abzubilden, zum anderen sind sie eher mit dem bürokratischen Aufwand überfordert. Wenn der Bund weniger Angebote erhält und höhere Preise an große Unternehmen zahlt, wird der Steuerzahler dafür aufkommen müssen, sagt IW-Experte Hagen Lesch.
Autor: psgDie Bundesregierung will Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen vergeben, die tarifliche Standards gewährleisten. Zudem müssen sie sicherstellen, dass das auch mögliche Subunternehmen tun. Die Bundesarbeitsministerin will damit einen Anreiz für mehr Tarifbindung schaffen.
Tariftreuegesetz stärkt Bindung nicht
Ein Blick auf die Erfahrungen in Bundesländern mit Landestariftreuegesetzen zeigt: Die Tarifbindung wird nicht gestärkt. In Nordrhein-Westfalen (NRW), das seit vielen Jahren Tariftreueregelungen hat, ist die Tarifbindung der Betriebe seit 2014 von 36,6 auf 25 Prozent – also um fast zwölf Prozentpunkte – gesunken. In Berlin lag die Tarifbindung mit 16 Prozent schon 2014 auf einem sehr niedrigen Niveau.
Im vergangenen Jahr waren es trotz Tariftreuegesetz noch 14,1 Prozent, also fast zwei Prozentpunkte weniger. In Bayern und Sachsen gibt es keine Regelung. In Bayern ging die Tarifbindung von 29,4 auf 24,7 Prozent moderater zurück und in Sachsen blieb sie mit 15,8 Prozent sogar stabil.
Bürokratischer Aufwand wächst
In NRW berichteten 2015 viele Vergabestellen von Umsetzungsproblemen mit dem TVgG-NRW, insbesondere kleinere Unternehmen. Oft würden Erklärungen abgegeben, ohne deren Inhalt wirklich zu verstehen. Auch in Berlin galt das Gesetz teils als kompliziert und zeitaufwändig. Es gingen weniger Angebote ein, zum Teil mit höheren Angebotspreisen, die Verfahrensdauer verlängerte sich.
Kleinere und mittlere Unternehmen werden durch größere verdrängt
Zudem könnten kleinere und mittlere Unternehmen durch größere verdrängt werden. Die großen sind häufiger tarifgebunden, zahlen oft sogar über Tarif. Gerade bei kleineren, nicht-tarifgebundenen Unternehmen ist zu befürchten, dass sie sich weniger an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Zum einen fällt es ihnen häufig schwerer, Tariflöhne wirtschaftlich abzubilden, zum anderen sind sie eher mit dem bürokratischen Aufwand überfordert. Wenn der Bund weniger Angebote erhält und höhere Preise an große Unternehmen zahlt, wird der Steuerzahler dafür aufkommen müssen, sagt IW-Experte Hagen Lesch.
