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Pflege-Eigenanteil nahe 3.000 Euro in Thüringen

BSW fordert solidarische Pflegevollversicherung

Donnerstag, 24. Juli 2025, 14:44 Uhr
Stefan Wogawa vom Thüringer Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) fordert angesichts von fast 3.000-Euro Eigenanteil in Thüringer Pflegeheimen: "Niemand darf im Alter arm werden, weil er auf stationäre Pflege angewiesen ist."...

Eine solidarische Pflegevollversicherung, die alle pflegebedingten Kosten trägt, soll eingeführt werden und die Reform muss auf Bundesebene erfolgen.

Pflegeeinrichtungen sollten stärker in öffentliche oder gemeinnützige Trägerschaft überführt werden.
Angesichts der drastisch steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege fordert die BSW-Fraktion im Thüringer Landtag eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung. „Pflegebedürftige zahlen in Thüringen mittlerweile fast 3.000 Euro monatlich aus eigener Tasche – das ist für viele Rentner und deren Angehörige nicht finanzierbar“, erklärt Stefan Wogawa, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion.

Die Fraktion setzt sich daher für die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten trägt – analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine solche Reform muss auf Bundesebene erfolgen.

Zu den pflegebedingten Kosten, die Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bislang selbst stemmen müssen, zählen unter anderem der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie ein Beitrag für die Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe.

Auch das sich bereits 2023 gegründete Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung – ein breiter Zusammenschluss von Sozial-/Pflegeverbänden und Gewerkschaften – setzt sich für eine grundlegende Neuordnung der Pflegefinanzierung ein.

„Niemand darf im Alter arm werden, nur weil er auf Pflege angewiesen ist – gerade in Thüringen, wo es mit die geringsten Einkommen und Renten gibt“, so Wogawa weiter. Auch die Pflegeeinrichtungen sollten stärker in öffentliche oder gemeinnützige Trägerschaft überführt werden. „Pflege gehört zur Daseinsvorsorge, nicht zur Kapitalbildung.“
Autor: red

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