Ein Blick in die Statistik
Zahl der Inobhutnahmen rückläufig
Donnerstag, 10. Juli 2025, 10:21 Uhr
Im Jahr 2024 wurden in Thüringen 1 748 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt...
Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 192 Maßnahmen bzw. 9,9 Prozent weniger als im Jahr 2023. Dabei sank die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 0,4 Prozent auf 1 571 im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1 578). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise sank um 51,1 Prozent auf 177 (2023: 362).
Bei 248 Maßnahmen (14,2 Prozent) im Jahr 2024 handelte es sich um eine wiederholte Inobhutnahme des Kindes oder des bzw. der Jugendlichen. In diesen Fällen wurde bei dem bzw. der betroffenen Minderjährigen im selben Kalenderjahr zuvor bereits mindestens eine vorläufige oder reguläre Inobhutnahme durchgeführt. 28,7 Prozent aller Maßnahmen (502 Fälle) erfolgten aufgrund einer vorangegangenen Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a Absatz 1 SGB VIII.
Mit 649 Maßnahmen war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils der häufigste Grund (37,1 Prozent), ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen (2023: 661 Kinder und Jugendliche). Weitere 473 Inobhutnahmen hatten eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland (2023: 732 Fälle) sowie in 336 Fällen eine Vernachlässigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen (2023: 322 Fälle) zum Anlass.
Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 53,2 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (930 Kinder und Jugendliche).
Am häufigsten (805 Fälle bzw. 46,1 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt, in weiteren 328 Fällen (18,8 Prozent) durch das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 330 Fällen bzw. 76,1 Prozent in einer Einrichtung und in rund einem Fünftel der Fälle bei einer geeigneten Person (337 Fälle).
In 496 Fällen wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht bzw. kehrten dahin zurück. Dagegen konnten 319 Kinder und Jugendliche zu mindestens einem Elternteil zurückkehren.
Autor: redDas waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 192 Maßnahmen bzw. 9,9 Prozent weniger als im Jahr 2023. Dabei sank die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 0,4 Prozent auf 1 571 im Vergleich zum Vorjahr (2023: 1 578). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise sank um 51,1 Prozent auf 177 (2023: 362).
Bei 248 Maßnahmen (14,2 Prozent) im Jahr 2024 handelte es sich um eine wiederholte Inobhutnahme des Kindes oder des bzw. der Jugendlichen. In diesen Fällen wurde bei dem bzw. der betroffenen Minderjährigen im selben Kalenderjahr zuvor bereits mindestens eine vorläufige oder reguläre Inobhutnahme durchgeführt. 28,7 Prozent aller Maßnahmen (502 Fälle) erfolgten aufgrund einer vorangegangenen Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a Absatz 1 SGB VIII.
Mit 649 Maßnahmen war eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils der häufigste Grund (37,1 Prozent), ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen (2023: 661 Kinder und Jugendliche). Weitere 473 Inobhutnahmen hatten eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland (2023: 732 Fälle) sowie in 336 Fällen eine Vernachlässigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen (2023: 322 Fälle) zum Anlass.
Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 53,2 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (930 Kinder und Jugendliche).
Am häufigsten (805 Fälle bzw. 46,1 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt, in weiteren 328 Fällen (18,8 Prozent) durch das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 330 Fällen bzw. 76,1 Prozent in einer Einrichtung und in rund einem Fünftel der Fälle bei einer geeigneten Person (337 Fälle).
In 496 Fällen wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht bzw. kehrten dahin zurück. Dagegen konnten 319 Kinder und Jugendliche zu mindestens einem Elternteil zurückkehren.
