Bewerbung bis 31. August möglich
Mühlhäuser Bauherrenpreis
Dienstag, 08. Juli 2025, 16:05 Uhr
Die Stadt Mühlhausen schreibt den Mühlhäuser Bauherrenpreis 2025 aus. Ziel ist es, mit diesem Preis die weitere Stadt- und Ortsteilsanierung zu unterstützen und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu rücken. Heimatgefühl, Eigeninitiative und Bürgerengagement sollen gefördert werden...
Der Mühlhäuser Bauherrenpreis wird vergeben für:
· Beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung von Sanierungsobjekten (speziell Altstadt) und Fassaden
· Vorbildlich ausgeführte Fassadenrekonstruktionen und Lückenschließung (Neubau)
Teilnahmeberechtigt sind:
· Private Bauherren, die im beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes Mühlhausens und in den Ortsteilen in allen wesentlichen Teilen innerhalb der beiden zurückliegenden Kalenderjahre abgeschlossen haben.
· Zu beachten ist, dass die Bauherren am Beginn und am Ende der Baumaßnahme Bauherren waren.
· Bewertet werden ausschließlich Wohnhäuser beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäuser.
· Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch von Geldpreisen ausgeschlossen.
Abgabetermin:
Die Unterlagen sind bis zum 31. August einzureichen.
bevorzugt per E-Mail an: bauherrenpreis@muehlhausen.de
per Post: Stadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 7 – Stadtentwicklung und Bauordnung
Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen
Betreff: Mühlhäuser Bauherrenpreis
Die Antragsunterlagen und alle Informationen sind online verfügbar unter: https://www.muehlhausen.de/bauherrenpreis
Zudem besteht hier auch die Möglichkeit, das Online-Formular zum Bauherrenpreis zu verwenden.
Dotierung:
Für Preisgelder stehen 1.000 Euro zur Verfügung. Über Anzahl und Höhe der Preise entscheidet die Jury.
Autor: redDer Mühlhäuser Bauherrenpreis wird vergeben für:
· Beispielhafte Ergebnisse fachgerechter Erhaltung oder Wiederherstellung von Sanierungsobjekten (speziell Altstadt) und Fassaden
· Vorbildlich ausgeführte Fassadenrekonstruktionen und Lückenschließung (Neubau)
Teilnahmeberechtigt sind:
· Private Bauherren, die im beschriebenen Sinne ein Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes Mühlhausens und in den Ortsteilen in allen wesentlichen Teilen innerhalb der beiden zurückliegenden Kalenderjahre abgeschlossen haben.
· Zu beachten ist, dass die Bauherren am Beginn und am Ende der Baumaßnahme Bauherren waren.
· Bewertet werden ausschließlich Wohnhäuser beziehungsweise Wohn- und Geschäftshäuser.
· Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften können in die Wertung aufgenommen werden, sind jedoch von Geldpreisen ausgeschlossen.
Abgabetermin:
Die Unterlagen sind bis zum 31. August einzureichen.
bevorzugt per E-Mail an: bauherrenpreis@muehlhausen.de
per Post: Stadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 7 – Stadtentwicklung und Bauordnung
Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen
Betreff: Mühlhäuser Bauherrenpreis
Die Antragsunterlagen und alle Informationen sind online verfügbar unter: https://www.muehlhausen.de/bauherrenpreis
Zudem besteht hier auch die Möglichkeit, das Online-Formular zum Bauherrenpreis zu verwenden.
Dotierung:
Für Preisgelder stehen 1.000 Euro zur Verfügung. Über Anzahl und Höhe der Preise entscheidet die Jury.
