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Ein Blick in die Statistik

Mehr Haushalte im Zahlungsverzug

Dienstag, 19. November 2024, 10:30 Uhr
Nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2023 lebten in Thüringen 10,4 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die nach eigenen Angaben in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen oder Rechnungenfür Strom, Wasser oder Heizkosten geraten waren...

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, ist dieser Anteil gegenüber den Vorjahren gestiegen: 2021 betrug er noch 8,1 Prozent und 2022 8,4 Prozent. Im deutschlandweiten Vergleich lag Thüringen 2023 damit um 3,8 Prozentpunkte über dem Bundesdurchschnitt von 6,6 Prozent der Bevölkerung mit wohnungsbezogenen Zahlungsrückständen.

Die größte Rolle spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: 8,7 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer lebten 2023 in Haushalten, die ihre Rechnungen für Strom, Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten. Auch hier lag Thüringen um 3,3 Prozentpunkte über dem deutschlandweiten Anteil (5,4 Prozent) der Personen mit Zahlungsrückständen.

Die Gründe für säumige Zahlungen werden im Mikrozensus nicht erfragt. Hinweise hierauf könnte eine Gegenüberstellung der Höhe der monatlichen Wohnkosten* und des monatlichen Einkommens geben. So lebte 2023 in Thüringen mehr als jede 8. Person (11,9 Prozent der Bevölkerung) in einem Haushalt mit einer monatlichen Wohnkostenbelastung von mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Diese Haushalte gelten damit als überbelastet**. Im Bundesdurchschnitt betraf die Wohnkostenüberbelastung 12,8 Prozent der Bevölkerung.

*Die Wohnkosten umfassen alle monatlichen Kosten, die ein Haushalt zum Wohnen aufwenden muss. Abhängig von der jeweiligen Statistik werden die Wohnkosten nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Eigentümerinnen und Eigentümer berechnet. Für Mieterinnen und Mieter entsprechen die Wohnkosten der Summe aus der Bruttowarmmiete, die an die Vermieterin oder den Vermieter gezahlt wird, und den Kosten an Dritte. Bei den Eigentümerinnen und Eigentümern setzen sich die Wohnkosten aus den Energie- und Heizkosten, der Grundsteuer sowie weiteren Nebenkosten (z.B. für den Wasserverbrauch, die Müllabfuhr oder den Schornsteinfeger) zusammen. Auch die Kosten für regelmäßige Wartungen und Instandhaltungen sowie Zinsen für mögliche Hypothekenkredite zählen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern zu den Wohnkosten.

**Die Wohnkostenüberbelastung ist ein Konzept aus der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Als von den Wohnkosten überbelastet gilt ein Haushalt, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen. Die Wohnkostenüberbelastung wird in der Regel sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Eigentümerinnen und Eigentümer ausgewiesen.
Autor: red

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