Ein Blick in die Statistik
Kindeswohlgefährdung geht meist von den Eltern aus
Samstag, 19. Oktober 2024, 14:30 Uhr
Im Jahr 2023 wurden von den Thüringer Jugendämtern 4 757 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung* durchgeführt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 803 Gefährdungseinschätzungen bzw. 20,3 Prozent und damit ein neuer Höchststand seit Beginn der Erhebung im Jahr 2012...
Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte bei 34,2 Prozent (1 629 Verfahren) eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Davon waren 824 akute, eindeutige und 805 latente** Kindeswohlgefährdungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 21,0 Prozent (283 Verfahren). Bei 3 128 Verfahren (65,8 Prozent) kamen die Expertinnen und Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand bei 60,9 Prozent dieser Fälle (1 905 Verfahren) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf, was einem Anstieg um 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Als häufigste Art der Kindeswohlgefährdung wurden in 1 200 Fällen Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt (73,7 Prozent), bei 28,7 Prozent (468 Verfahren) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 23,7 Prozent der Fälle (386 Verfahren) wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 4,0 Prozent (65 Verfahren) Hinweise für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge hatten bei 25,0 Prozent der festgestellten Kindeswohlgefährdungen (408 Verfahren) die Kinder und Jugendlichen mehrere dieser Gefährdungsarten gleichzeitig erlebt.
Die meisten von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen wuchsen bei einem alleinerziehenden Elternteil (759 Kinder bzw. 46,6 Prozent) oder bei zusammenwohnenden Eltern (495 Kinder bzw. 30,4 Prozent) auf. 4,8 Prozent der Betroffenen (79 Kinder) lebten in einer Einrichtung mit oder ohne Eltern/-teil. In knapp jedem 5. Fall (19,8 Prozent bzw. 323 Verfahren) waren ein oder beide Elternteil/e ausländischer Herkunft (nicht in Deutschland geboren). Bei 808 Fällen (49,6 Prozent) nahmen die Betroffenen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eineLeistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, standen also schon in Kontakt zum Hilfesystem.
In etwa jedem 4. Fall (28,7 Prozent bzw. 467 Verfahren) war innerhalb des Jahres 2023 zuvor bereits eine Meldung zu dem Kind beim Jugendamt eingegangen. Für das Jahr 2023 wurde auch erstmals erhoben, von wem die Gefährdung des Kindes hauptsächlich ausging. In 80,5 Prozent aller Fälle war das die eigene Mutter oder der eigene Vater (1 311 Verfahren). In weiteren 4,5 Prozent (74 Verfahren) war es ein Stiefelternteil oder die neue Partnerin oder der neue Partner eines Elternteils.
Rund ein Viertel der Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter von der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft (25,3 Prozent bzw. 1 203 Verfahren), in 701 Fällen von anonymen Meldern (14,7 Prozent) und in 444 Fällen (9,3 Prozent) gab der Soziale Dienst den Hinweis. Am zuverlässigsten waren die Hinweise der Betroffenen selbst: Bei den Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen wurde bei 69,7 Prozent der Einschätzungen eine Kindeswohlgefährdung bestätigt, im Durchschnitt lag die Bestätigungsquote bei 34,2 Prozent.
*Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII
**Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung
vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden.
Autor: redAls Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte bei 34,2 Prozent (1 629 Verfahren) eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Davon waren 824 akute, eindeutige und 805 latente** Kindeswohlgefährdungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um 21,0 Prozent (283 Verfahren). Bei 3 128 Verfahren (65,8 Prozent) kamen die Expertinnen und Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag. Jedoch bestand bei 60,9 Prozent dieser Fälle (1 905 Verfahren) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf, was einem Anstieg um 12,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Als häufigste Art der Kindeswohlgefährdung wurden in 1 200 Fällen Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt (73,7 Prozent), bei 28,7 Prozent (468 Verfahren) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 23,7 Prozent der Fälle (386 Verfahren) wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 4,0 Prozent (65 Verfahren) Hinweise für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge hatten bei 25,0 Prozent der festgestellten Kindeswohlgefährdungen (408 Verfahren) die Kinder und Jugendlichen mehrere dieser Gefährdungsarten gleichzeitig erlebt.
Die meisten von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen wuchsen bei einem alleinerziehenden Elternteil (759 Kinder bzw. 46,6 Prozent) oder bei zusammenwohnenden Eltern (495 Kinder bzw. 30,4 Prozent) auf. 4,8 Prozent der Betroffenen (79 Kinder) lebten in einer Einrichtung mit oder ohne Eltern/-teil. In knapp jedem 5. Fall (19,8 Prozent bzw. 323 Verfahren) waren ein oder beide Elternteil/e ausländischer Herkunft (nicht in Deutschland geboren). Bei 808 Fällen (49,6 Prozent) nahmen die Betroffenen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eineLeistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, standen also schon in Kontakt zum Hilfesystem.
In etwa jedem 4. Fall (28,7 Prozent bzw. 467 Verfahren) war innerhalb des Jahres 2023 zuvor bereits eine Meldung zu dem Kind beim Jugendamt eingegangen. Für das Jahr 2023 wurde auch erstmals erhoben, von wem die Gefährdung des Kindes hauptsächlich ausging. In 80,5 Prozent aller Fälle war das die eigene Mutter oder der eigene Vater (1 311 Verfahren). In weiteren 4,5 Prozent (74 Verfahren) war es ein Stiefelternteil oder die neue Partnerin oder der neue Partner eines Elternteils.
Rund ein Viertel der Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter von der Polizei, dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft (25,3 Prozent bzw. 1 203 Verfahren), in 701 Fällen von anonymen Meldern (14,7 Prozent) und in 444 Fällen (9,3 Prozent) gab der Soziale Dienst den Hinweis. Am zuverlässigsten waren die Hinweise der Betroffenen selbst: Bei den Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen wurde bei 69,7 Prozent der Einschätzungen eine Kindeswohlgefährdung bestätigt, im Durchschnitt lag die Bestätigungsquote bei 34,2 Prozent.
*Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII
**Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung
vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden.
