Unstrut-Hainich Kreis
Eilentscheidung zur Umbenennung der Beruflichen Schulen
Donnerstag, 03. September 2020, 17:25 Uhr
Am 31.August beantragte Landrat Harald Zanker beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aufgrund unaufschiebbarer Gründe das Einvernehmen zur Änderung des Schulnamens der Beruflichen Schulen des UHK in Berufsschulcampus Unstrut-Hainich ohne einen geänderten Kreistagsbeschluss einzuholen...
In seiner Sitzung am 15.Juli hatte zunächst der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises den Beschluss gefasst, die Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises Johann August Röbling in Berufs-Bildungs-Campus Unstrut-Hainich umzubenennen.
Das zuständige Ministerium hat allerdings mit Bescheid vom 4.August das erforderliche Einvernehmen zur Änderung dieses Schulnamens verweigert. Die Ablehnung wurde hauptsächlich damit begründet, dass sich im Namen nicht der erkennbare Charakter der Schule wiederfindet, der eine staatliche Schule aber ausweisen soll. Daraufhin wurde zwischen dem Ministerium, dem Schulträger und Vertretern der Schule ein Kompromissvorschlag erörtert und zwar dahingehend, dass der Name Berufsschulcampus Unstrut-Hainich lauten könne, aber auf dem Briefbogen, dem Stempel und sonstigen amtlichen Kennzeichnungen der Zusatz staatliche berufsbildende Schule wiederzufinden sein muss. Man war sich gemeinsam einig, dass eine Klage unbedingt vermieden werden soll.
Diesem Vorschlag konnten der Schulträger und die zuständigen Gremien der Schule folgen. Infolge des erarbeiteten Kompromissvorschlages tagte am 27.August die Schulkonferenz und fasste den Beschluss, die Umbenennung der beruflichen Schulen mit o.g. Schulnamen beim Schulträger zu beantragen. Mit dem am 31.August beim Schulträger eingegangenen Antrag verwies die Schule auf den Schuljahresbeginn zum 31.August und auf die durch die SARS-CoV-19-Pandemiebedingungen dringend umzusetzenden Stufenkonzepte mit den Phasen grün, gelb, rot. Alle Schulen des Freistaates Thüringen sind verpflichtet, insbesondere für die Phasen gelb (Präsenz- und Fernunterricht) und rot (Fernunterricht) entsprechende Konzepte zu entwickeln, um jederzeit den schulischen Bildungsauftrag erfüllen zu können. Um diesen Vorgaben nachkommen zu können, ist die zwingende Inbetriebnahme der neuen Schulhomepage www.bsc-uh.de aufgrund der bisher veralteten und nicht endgerätekompatiblen Homepage-Struktur als alternativlos anzusehen gewesen. Nur mit der neuen Domain (also dem neuen Namen) kann das Stufenkonzept umgesetzt werden und der Schutz der Schüler und Lehrer ist gewährleistet.
Um mit dem neuen Schuljahr am 31.August reibungslos beginnen zu können, der Pandemiegefahr ausreichend Rechnung zu tragen und insoweit den Vorgaben der Landesregierung zum regulären Schulunterricht und damit einhergehend der Erfüllung des Bildungsauftrages nachzukommen, wurde die Eilentscheidung des Landrates getroffen, die Zustimmung zur Umbenennung ohne erneuten Kreistagsbeschluss zu erteilen und das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium unverzüglich einzuholen.
Autor: redIn seiner Sitzung am 15.Juli hatte zunächst der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises den Beschluss gefasst, die Beruflichen Schulen des Unstrut-Hainich-Kreises Johann August Röbling in Berufs-Bildungs-Campus Unstrut-Hainich umzubenennen.
Das zuständige Ministerium hat allerdings mit Bescheid vom 4.August das erforderliche Einvernehmen zur Änderung dieses Schulnamens verweigert. Die Ablehnung wurde hauptsächlich damit begründet, dass sich im Namen nicht der erkennbare Charakter der Schule wiederfindet, der eine staatliche Schule aber ausweisen soll. Daraufhin wurde zwischen dem Ministerium, dem Schulträger und Vertretern der Schule ein Kompromissvorschlag erörtert und zwar dahingehend, dass der Name Berufsschulcampus Unstrut-Hainich lauten könne, aber auf dem Briefbogen, dem Stempel und sonstigen amtlichen Kennzeichnungen der Zusatz staatliche berufsbildende Schule wiederzufinden sein muss. Man war sich gemeinsam einig, dass eine Klage unbedingt vermieden werden soll.
Diesem Vorschlag konnten der Schulträger und die zuständigen Gremien der Schule folgen. Infolge des erarbeiteten Kompromissvorschlages tagte am 27.August die Schulkonferenz und fasste den Beschluss, die Umbenennung der beruflichen Schulen mit o.g. Schulnamen beim Schulträger zu beantragen. Mit dem am 31.August beim Schulträger eingegangenen Antrag verwies die Schule auf den Schuljahresbeginn zum 31.August und auf die durch die SARS-CoV-19-Pandemiebedingungen dringend umzusetzenden Stufenkonzepte mit den Phasen grün, gelb, rot. Alle Schulen des Freistaates Thüringen sind verpflichtet, insbesondere für die Phasen gelb (Präsenz- und Fernunterricht) und rot (Fernunterricht) entsprechende Konzepte zu entwickeln, um jederzeit den schulischen Bildungsauftrag erfüllen zu können. Um diesen Vorgaben nachkommen zu können, ist die zwingende Inbetriebnahme der neuen Schulhomepage www.bsc-uh.de aufgrund der bisher veralteten und nicht endgerätekompatiblen Homepage-Struktur als alternativlos anzusehen gewesen. Nur mit der neuen Domain (also dem neuen Namen) kann das Stufenkonzept umgesetzt werden und der Schutz der Schüler und Lehrer ist gewährleistet.
Um mit dem neuen Schuljahr am 31.August reibungslos beginnen zu können, der Pandemiegefahr ausreichend Rechnung zu tragen und insoweit den Vorgaben der Landesregierung zum regulären Schulunterricht und damit einhergehend der Erfüllung des Bildungsauftrages nachzukommen, wurde die Eilentscheidung des Landrates getroffen, die Zustimmung zur Umbenennung ohne erneuten Kreistagsbeschluss zu erteilen und das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium unverzüglich einzuholen.
