Gemeindekirchenratswahl 2019
Sie haben die Wahl
Dienstag, 24. September 2019, 08:52 Uhr
Superintendent Andreas Piontek und Präses Jens Ritter rufen evangelische Kirchenmitglieder zur Beteiligung an den Gemeindekirchenratswahlen auf...
Sie haben die Wahl – unter diesem Motto rufen Andreas Piontek, Superintendent des Kirchenkreises Mühlhausen, und Jens Ritter, Präses der Kreissynode, die 28.848 Kirchenmitglieder des Kirchenkreises Mühlhausen ab dem 14. Lebensjahr dazu auf, ihre Gemeindeleitungen zu wählen.
Am 5. Oktober beginnen in den 92 Kirchengemeinden des Kirchenkreises die Gemeindekirchenratswahlen. Bis 27. Oktober müssen die Kirchenältesten gewählt sein. Den Wahltermin bestimmen die Kirchengemeinden selbst.
Zu einem Gemeindekirchenrat gehören neben der Pfarrerin beziehungsweise dem Pfarrer mindestens vier gewählte Mitglieder, die Kirchenälteste genannt werden. Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Er beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheidet der Gemeindekirchenrat über Bau- und Finanzfragen.
Superintendent Piontek und Präses Ritter werben um eine rege Beteiligung an den Wahlen: Die Kirchenältesten sollten von möglichst vielen Kirchenmitgliedern legitimiert werden. Das stärkt denen, die ehrenamtliche Verantwortung für die Kirchengemeinde übernehmen, den Rücken.
Der jeweilige Wahltermin ist auch der Termin, bis zu dem in den Gemeinden die Briefwahl wahrgenommen werden kann.
Autor: redSie haben die Wahl – unter diesem Motto rufen Andreas Piontek, Superintendent des Kirchenkreises Mühlhausen, und Jens Ritter, Präses der Kreissynode, die 28.848 Kirchenmitglieder des Kirchenkreises Mühlhausen ab dem 14. Lebensjahr dazu auf, ihre Gemeindeleitungen zu wählen.
Am 5. Oktober beginnen in den 92 Kirchengemeinden des Kirchenkreises die Gemeindekirchenratswahlen. Bis 27. Oktober müssen die Kirchenältesten gewählt sein. Den Wahltermin bestimmen die Kirchengemeinden selbst.
Zu einem Gemeindekirchenrat gehören neben der Pfarrerin beziehungsweise dem Pfarrer mindestens vier gewählte Mitglieder, die Kirchenälteste genannt werden. Dem Gemeindekirchenrat obliegt die Leitung der Kirchengemeinde. Er beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der Verkündigung, der Seelsorge und der diakonischen Arbeit. Außerdem entscheidet der Gemeindekirchenrat über Bau- und Finanzfragen.
Superintendent Piontek und Präses Ritter werben um eine rege Beteiligung an den Wahlen: Die Kirchenältesten sollten von möglichst vielen Kirchenmitgliedern legitimiert werden. Das stärkt denen, die ehrenamtliche Verantwortung für die Kirchengemeinde übernehmen, den Rücken.
Der jeweilige Wahltermin ist auch der Termin, bis zu dem in den Gemeinden die Briefwahl wahrgenommen werden kann.
