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Stadtverwaltung Bad Langensalza

Hinweis auf Anleinpflicht nach Beißattacke

Montag, 19. August 2019, 16:04 Uhr
Aufgrund einer Beißattacke durch einen freilaufenden Hund in der Stadt Bad Langensalza in der vergangenen Woche weist die Stadtverwaltung der Rosenstadt alle Hundebesitzerinnen und
-besitzer nochmals auf die bestehende Alleinpflicht im gesamten Stadtgebiet hin. Dies ist in der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren“ geregelt. Weiter heißt es darin, dass in Fußgängerzonen und sonstigen Bereichen, die stark von Menschen frequentiert werden, insbesondere aber bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen wie Volksfesten und Sportveranstaltungen, bei Demonstrationen und auf Märkten Hunde stets an einer reißfesten und je nach den Umständen des Einzelfalles höchsten 1,50m langen Leine zu führen sind. Insbesondere im Hinblick auf das bevorstehenden Mittelalterfest bittet die Stadtverwaltung um Beachtung. In Anbetracht der Beißattacke und das anstehenden Stadtfestes wird das Ordnungsamt die Kontrollen zur Einhaltung der Anleinpflicht zukünftig verstärken.
Autor: red

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