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Radfahrer leicht verletzt

Freitag, 17. April 2015, 17:57 Uhr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Körperverletzung sind bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer festgestellt worden.

Donnerstag gegen 15.10 Uhr befuhr der Fahrer eines PKW Ford Mondeo in Mühlhausen die Wendewehrstraße aus Richtung Ammerbrücke kommend und hatte die Absicht, an der Grundstückseinfahrt auf sein Grundstück einzubiegen. Dabei beachtete er nicht einen auf dem Radweg fahrenden Fahrradfahrer.
Um eine Kollision zu vermeiden, musste der Radfahrer stark bremsen. Dabei kam er zu Fall. Eine Kollision gab es nicht. Der PKW Fahrer fuhr auf sein Grundstück, ohne seinen Pflichten gemäß § 34 der StVO nachzukommen. Der 16-jährige Fahrradfahrer wurde leicht verletzt. Der Sachschaden am Fahrrad beträgt etwa 100 Euro.
Autor: red

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