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Do, 13:14 Uhr
28.05.2026
ab 1. Juni

Neue Telefonservicezeiten der Thüringer Finanzämter

Die Telefonzeiten der bereits in allen Thüringer Finanzämtern bestehenden Telefonauskunftsstellen werden ab dem 1. Juni 2026 geändert. Dies dient der stetigen Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit sowie der Dienstleistungsorientierung der Thüringer Finanzverwaltung...

Die neuen Telefonzeiten gelten ab 1. Juni einheitlich für alle Thüringer Finanzämter:

Montag:08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Dienstag:08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mittwoch:08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag:08:00 Uhr – 12:00 Uhr.


„Die Erweiterung der Telefonzeiten unterstreicht die fortlaufenden Bemühungen der Thüringer Finanzverwaltung, sich stetig im Hinblick auf eine bürgernahe Kommunikation mit steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der steuerberatenden Berufe weiterzuentwickeln“, so Finanzministerin Katja Wolf.
„Zu beachten ist, dass die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen für alle Finanzämter in Thüringen immer mit der Einwahl für die Stadt Erfurt beginnen und mit -900 enden“, so Finanzministerin Katja Wolf.

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Die Telefonnummern der Telefonauskunftsstellen der Finanzämter sowie die neuen Telefonzeiten sind auf der Webseite der Thüringer Finanzämter unter https://finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Ansprechpartner und Telefonzeiten“ klicken) aufgelistet.

Im Juni 2022 wurden in den Thüringer Finanzämtern Telefonauskunftsstellen für steuerliche Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern sowie steuerlichen Beraterinnen und Beratern eingerichtet. Die Telefonauskunftsstellen der Thüringer Finanzämter übernehmen den Bürgerservice für die Finanzämter.

„Wir haben in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit der Einrichtung von Telefonauskunftsstellen gemacht. Sie wurden intensiv von den Steuerpflichtigen genutzt und über 90 % der Anliegen konnten abschließend in den Telefonauskunftstellen beantwortet werden. Dadurch ersparten sich viele Menschen den Weg zum Amt und damit Zeit“, so Finanzministerin Katja Wolf.

Den Telefonauskunftsstellen können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vortragen. Dort erhalten sie auch telefonisch Informationen zu ihren persönlichen Steuererklärungen. Neben Auskünften zu konkreten Steuerfällen erteilen die Bediensteten dort u. a. auch allgemeine Auskünfte über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Steuererklärungsvordrucke.
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit dem zuständigen Bediensteten zu vereinbaren.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger über das persönliche Benutzerkonto „Mein ELSTER“ unter https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare Formulare, Anträge, Einsprüche und sonstige Nachrichten sicher, schnell und komfortabel elektronisch an ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.
Alternativ sind elektronische Kontaktmöglichkeiten im Internet unter https://finanzamt.thueringen.de/standort (zuerst das jeweilige Finanzamt auswählen und dann auf die Rubrik „Adresse und Kontakt“ klicken) zu finden.
Autor: red

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Kommentare
sputnik
28.05.2026, 15:28 Uhr
Telefonservicezeiten nicht bürgernah genug
Viele der normal arbeitenden Bevölkerung haben sicher nicht die Möglichkeit privat während der Arbeitszeit , also zwischen 8 - 15 Uhr beim Finanzamt anzurufen. Die einzige Möglichkeit wäre dann nur Donnerstag bis 17 Uhr. Unter Bürgerfreundlichkeit gerade auch der Verwaltung - und dazu zählt auch ein Finanzamt - verstehe ich sicher etwas anderes.
Germanicus
28.05.2026, 15:58 Uhr
Ach Sputnik…
…der Gemeine Steuerzahler soll ja nicht nerven. Er soll gefälligst arbeiten (mindestens 40h+), brav seine Steuern zahlen und auf gar keinen Fall irgendwelche blö…. Fragen stellen.
Ab in Bärbels Hängematte, solange die Seile noch halten.
P.Burkhardt
28.05.2026, 21:03 Uhr
Die Anruf- oder Arbeitszeiten...
Für die meisten Bürger spielen die Telefonzeiten im Finanzamt keine große Rolle. Welchen Grund gibt es denn mit einem Finanzbeamten zu telefonieren ?

WIn all den Jahren hatte ich vielleicht zwei Anliegen – beide ließen sich problemlos per E‑Mail klären. Wenn ein Rückruf nötig war, kam er. Und meine Steuererklärung ist sicher nicht die einfachste.

Wichtig ist, dass das Finanzamt für Steuerbüros erreichbar ist, die in der Regel, die steuerliche und buchhalterische Hauptarbeit für kleine und mittelständische Unternehmen leisten.

Und wenn es wirklich dringend ist, dort persönlich mit jemandem zu reden... kann garantiert jeder für die 5 Minuten mal Pause machen oder das in der Mittagspause erledigen. Die frühere Mittagspause als Erreichbarkeitslücke gibt es nicht mehr – objektiv ist die Erreichbarkeit also sogar besser geworden..... Jedenfalls kenne ich keinen, dem das nicht möglich wäre.

Demnach stellt sich mir die Frage, wie meine Vorkommentatoren zu ihrer einhelligen Einschätzung kommen 😉...
ossi1968
28.05.2026, 23:09 Uhr
Email Kommunikation
Herr Burkhardt weiß wohl nicht daß speziell die Beamten vom FA SDH doch garnicht per Email kommunizieren wollen...selbst wen man dazu die offizielle Einverständnis erklärt hat. Lieber alles per Post oder Brieftaube wie zu Kaisers Zeiten dann aber datensicher! Das ist die aktuelle Welt riecht aber irgendwie nach übervorgestern.
P.Burkhardt
29.05.2026, 08:17 Uhr
Sie haben teilweise Recht @Ossi...
...es hängt natürlich vom Inhalt ab. Eine einfache Frage können Sie per Email stellen (z.B. zur Erreichbarkeit Ihres Sachbearbeiters, Öffnungszeiten oder Abgabeterminen), oder Sie nutzen (was i.S. Datensicherheit besser ist) das Kontaktformular auf der Webseite des Finanzamtes....oder rufen in der Mittagspause einfach mal an (wichtig dabei: Steuer-Nr. und -ID parat haben).

Die Auskunftserteilung des Finanzamtes (gerade bei persönlichen oder sensiblen Daten) erfolgt i.d.R. nicht via email, da hierbei die Identifikation des Mail-Empfängers nicht zweifelsfrei gegeben ist - und Email nun mal kein wirklich sicherer Übertragungsweg ist.

Sie werden ja nicht wollen, dass Ihre Einkommenssituation ggf. morgen bei TicToc nachgelesen werden kann... und würden dann mit vollstem Recht das Finanzamt verklagen, was dieses natürlich vermeiden will.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit dem Finanzamt über eine Steuersoftware, die Elster nutzt, sichere Nachrichten/Anfragen zukommen zu lassen.
Fönix
29.05.2026, 12:51 Uhr
Das ist doch alles graue Theorie, @P.Burkhardt!
Mit dem Finanzamt "redet" man doch nicht nur über seine persönliche Steuererklärung. Vor einiger Zeit habe ich einen Antrag zu einem konkreten Sachverhalt gestellt. Für das FA und auch für viele "Kunden" ein alltäglicher Vorgang. Allerdings wurde es kompliziert bzw. aufwändig, als sich die Sachbearbeiterin in einem aus unserer Sicht eher formalen Aspekt verbissen hatte und alle anderen antragsbezogenen Argumente weitestgehend in's Abseits stellte.
Persönliche Vorsprache wurde nicht zugelassen, die weitere Konversation wurde wechselweise schriftlich und telefonisch geführt. Wobei telefonisch aus verschiedensten Gründen der Nichterreichbarkeit (Urlaub, home-office, Krankheit, Weiterbildung etc.) durchaus problembehaftet war. Mit anderen MA des FA über den Sachstand zu sprechen war auch keine wirklich praktikable Lösung, zu umfänglich waren die bereits erfolgten Absprachen zu sachbezogenen Argumenten. Letztendlich war die betreffende MA innerhalb des Hauses versetzt worden. Da kommt richtig Freude auf! Uns wurde empfohlen, den entgegen unseren Einlassungen zwischenzeitlich erstellten Bescheid zu akzeptieren und den Antrag ggf. neu zu erstellen. Das war zwar sicher wohlwollend gemeint, aber wir haben davon Abstand genommen ...

Übrigens ging es nicht darum, für unsere Initiative auch nur einen Euro zu bekommen. Es ging nur um die Anerkennung eines bestimmten Status', der die ehrenamtliche Arbeit etwas erleichtert hätte. Übrigens zu einem problembehafteten naturschutzfachlichen Thema, auf dass gerade aktuell in verschiedenen regionalen Medien von verschiedenen Fachleuten aufmerksam gemacht wurde und zu dessen Lösung wir mit persönlichen Engagement und unter Einsatz ausschließlich privat finanzierter Mittel beitragen. Natürlich hat das Engagement durch den ablehnende Bescheid durchaus einen gehörigen Dämpfer erhalten, aber wir führen unsere Aktivitäten trotzdem weiter, weil wir davon überzeugt sind, dass unser Ansatz wichtig, richtig und auf seine Art und Weise auch innovativ ist sowie für viele Interessierte kompatibel wäre.

Nur eben offensichtlich nicht für das FA. Und die Erfahrungen mit der Kommunikation dazu machen es nicht besser. Eigentlich schade, bisher gab es kaum Probleme.
P.Burkhardt
29.05.2026, 18:14 Uhr
Ja, @Fönix...
...Ihr Fall ist bedauerlich... Anträge sind schriftlich einzureichen. Ich verweise (erneut) auf das Kontaktformular auf der Webseite... ( hat also eher wenig mit telefonischer Erreichbarkeit zu tun). Im Kontaktformular können Sie auch Anhänge hinzufügen, falls es notwendig ist. Rückfragen vom FA kommen dann schriftlich oder (wie bei mir) telefonisch. Theoretisch ist das nicht, sondern gängige Praxis. Inwiefern eine persönliche Kontaktaufnahme unüblich ist, oder abglehnt wird, kann ich nicht beurteilen. Dass Ihr Antrag dann offenbar abgelehnt wurde, lag nicht an der Kommunikation - um die es ja hier geht.
Eine Begründung sollten Sie vom FA bekommen haben.

Nach der Versetzung Ihrer Kontaktperson, muss Ihnen ein neuer Sachbearbeiter zugeordnet worden sein, der sich weiterhin um Ihren Antrag kümmert... und - eine ordentliche Übergabe vorausgesetzt- auch über bisher getroffene Absprachen im Bilde ist.

Im Artikel steht ja nur, dass die telefonische Erreichbarkeit ausgeweitet wurde, was ich positiv finde.

Meinen letzten telefonischen Kontakt hatte ich vor ein paar Jahren, Heimfahrten waren nicht anerkannt wurden. Ich hatte meinen Hauptwohnsitz und damit auch das FA in Bayern und arbeitete in Brandenburg. Nach einigem email - Hin und Her ging es dann doch nur telefonisch: es war eben plausibel, das meine gemietete Ferienwohnung in Brandenburg nicht mein Zuhause sein konnte, wenn in Bayern mein Eigenheim inkl. Hauptwohnsitz stand... da musste dann auch die FA-Tante lachen. Auch beim FA macht schriftlich, wie telefonisch der Ton die Musik. Auch dort machen nur Menschen ihren Job.

Aber ja, es gibt gerade bei Ämtern Formalien, die nunmal einzuhalten sind (der Grund erschließt sich nicht immer)... aber gehen Sie davon aus, dass es einen formalen Grund für das Vorgehen des FA und am Ende auch für die Ablehnung Ihres Antrages gab...was so auch in aller Regel nachvollziehbar und schriftlich begründet wird.

und jetzt... ab an den Grill :😊
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