Do, 14:30 Uhr
22.05.2025
AfD-Fraktion bringt am Montag brisanten Antrag ein
Bröckelgefahr für Brandmauer im Kreistag
Heiße Diskussionen werden am kommenden Montag zur nächsten Kreistagssitzung in Mühlhausen erwartet. Die AfD-Fraktion droht mit einem brisanten Antrag wieder einmal an der Beschädigung der Brandmauer zu werkeln. Gegenstand der Aufregung sind einstmals fälschlich gezahlte Kreisumlagen einiger Kommunen …
Er möge die Tagesordnungspunkte 12 und 13, Beschlussfassungen zur Änderungssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2010 als Heilungssatzung bzw. Haushaltssatzung so lange vertagen, bis eine Einigung mit den Gemeinden und Städten, erreicht sei, fordern die Alternativen von Landrat Thomas Ahke.
Hintergrund ist ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2018, das die Haushaltssatzung des Unstrut-Hainich-Kreises für unwirksam erklärt. In der Urteilsbegründung wird dargelegt, das eine im Jahre 2012 per Ersatzvornahme erlassene Haushaltssatzung
inklusive der Kreisumlage rechtswidrig war. Das Gleiche gilt für das Verfahren zur Kreisumlage 2010.
Mit Beschluss des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2024 wurde eine Beschwerde des Landkreises gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit wurde der Kreisumlagebescheid für 2010 endgültig für
rechtswidrig erklärt. In einer mündlichen Verhandlung im Juni 2023 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht auch die Haushaltssatzung für 2012 als rechtswidrig beschieden. Auch in diesem Falle hatte der Landkreis Revision eingelegt, die vom 8. Senat im Juli vergangenen Jahres rechtswirksam abgeschmettert wurde.
Die AfD sieht seitdem gute Erfolgsaussichten für eine neuerliche gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Ziel, den betroffenen Kommunen zu ihrem Recht, sprich Geld zu verhelfen. Im Raume stehen dabei sechs- bis siebenstellige Beträge, die der Landkreis unmöglich aufbringen könnte, ohne sich das Geld an anderer Stelle wieder von den Kommunen zu holen oder wieder den Weg der Klage zu beschreiten.
Das weiß auch Torsten Häntzschel, stellvertretender Vorsitzender des Kreisvorstands des Kreisverbands Westthüringen der Partei und schlägt deshalb vor, sich außergerichtlich zu einigen. Ein gerichtliches Vorgehen würde erneut zu jahrelangen Verfahren und erheblichen finanziellen Belastungen führen - sowohl für den Kreis als auch für die klagenden Kommunen. Ein freiwilliger Vergleich auf Augenhöhe wäre ein konstruktiver Schritt, um Vertrauen zurückzugewinnen, Ressourcen zu schonen und einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Ein solcher Schritt wird auch dem Selbstverwaltungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden und Städte wesentlich besser gerecht., sagte er der uhz online.
Doch die Satzung rückwirkend zu ändern und die getroffene Rechtssprechung damit aushebeln zu wollen, wie in den oben erwähnten Tagesordnungspunkten der Kreistagssitzung beschrieben, lehnt er mit seiner Fraktion ab. Eine rückwirkende Inkraftsetzung einer Satzung, um ein rechtsgültiges Verwaltungsgerichtsurteil rückgängig zu machen, ist verfassungsrechtlich problematisch und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip., meint Häntzschel. Eine Heilungssatzung kann formelle Mängel einer Satzung beseitigen, aber sie kann ein Verwaltungsgerichtsurteil, das die Satzung oder Teile davon für nichtig erklärt hat, nicht
rückwirkend machen und damit rechtlich abgeschlossene Verfahren für nichtig erklären.
Deshalb fordert die AfD jetzt alle Kreistagsmitglieder auf, ihrem Antrag zu folgen und die Entscheidung zu vertagen, bis durch den Landrat das Einvernehmen mit den Gemeinden und Städten hergestellt sei. Torsten Häntzschel hofft, dass eine Mehrheit der Abgeordneten aus Eigeninteressen seiner Argumentation folgen wird, auch über die Brandmauer hinweg oder durch sie hindurch.
Die betroffenen Kommunen, die ein starkes Interesse an einer möglichst hohen Rückzahlung der fälschlich gelöhnten Kreisumlagen haben, stecken aber noch in ganz anderen Zwängen dem Land Thüringen und speziell dem Landesverwaltungsamt gegenüber. Und sie wissen natürlich, dass ihr eingefordertes Geld im Auszahlungsfall an anderen Haushaltsstellen in Land und Kreis fehlen und ihnen wieder abgeknöpft würde.
Die AfD-Fraktion sieht in dem Fall vor allem erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Heilung, wie ja schon die einschlägigen Urteile zu den Fällen aus den Jahren 2010 und 2012 bewiesen. Torsten Häntzschel verweist zudem darauf, dass Ratsmitglieder für ihre Handlungen in Ausübung des Ratsmandats strafrechtlich verantwortlich sind und ein Recht auf Indemnität (Freistellung von strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher oder auch zivilrechtlicher Verfolgung) nach Art. 46 Abs. 1GG für
Kreistagsmandatsträger nicht bestünde.
Wie der Krimi ausgeht und ob ein Antrag der AfD im Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises Zustimmung respektive eine Mehrheit findet, entscheidet sich am kommenden Montag ab 17 Uhr im Barbaraheim im Lindenhof. Hier verfügt die Partei nur über ein knappes Viertel der 46 Stimmen und bräuchte 13 weitere Abgeordnete der anderen Fraktionen, um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen abzuwenden.
Die Sitzung wird im Live-Stream über die Website des Landratsamtes übertragen.
Olaf Schulze
Autor: oschEr möge die Tagesordnungspunkte 12 und 13, Beschlussfassungen zur Änderungssatzung zur Haushaltssatzung für das Jahr 2010 als Heilungssatzung bzw. Haushaltssatzung so lange vertagen, bis eine Einigung mit den Gemeinden und Städten, erreicht sei, fordern die Alternativen von Landrat Thomas Ahke.
Hintergrund ist ein Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 23. März 2018, das die Haushaltssatzung des Unstrut-Hainich-Kreises für unwirksam erklärt. In der Urteilsbegründung wird dargelegt, das eine im Jahre 2012 per Ersatzvornahme erlassene Haushaltssatzung
inklusive der Kreisumlage rechtswidrig war. Das Gleiche gilt für das Verfahren zur Kreisumlage 2010.
Mit Beschluss des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juli 2024 wurde eine Beschwerde des Landkreises gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit wurde der Kreisumlagebescheid für 2010 endgültig für
rechtswidrig erklärt. In einer mündlichen Verhandlung im Juni 2023 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht auch die Haushaltssatzung für 2012 als rechtswidrig beschieden. Auch in diesem Falle hatte der Landkreis Revision eingelegt, die vom 8. Senat im Juli vergangenen Jahres rechtswirksam abgeschmettert wurde.
Die AfD sieht seitdem gute Erfolgsaussichten für eine neuerliche gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Ziel, den betroffenen Kommunen zu ihrem Recht, sprich Geld zu verhelfen. Im Raume stehen dabei sechs- bis siebenstellige Beträge, die der Landkreis unmöglich aufbringen könnte, ohne sich das Geld an anderer Stelle wieder von den Kommunen zu holen oder wieder den Weg der Klage zu beschreiten.
Das weiß auch Torsten Häntzschel, stellvertretender Vorsitzender des Kreisvorstands des Kreisverbands Westthüringen der Partei und schlägt deshalb vor, sich außergerichtlich zu einigen. Ein gerichtliches Vorgehen würde erneut zu jahrelangen Verfahren und erheblichen finanziellen Belastungen führen - sowohl für den Kreis als auch für die klagenden Kommunen. Ein freiwilliger Vergleich auf Augenhöhe wäre ein konstruktiver Schritt, um Vertrauen zurückzugewinnen, Ressourcen zu schonen und einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Ein solcher Schritt wird auch dem Selbstverwaltungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden und Städte wesentlich besser gerecht., sagte er der uhz online.
Doch die Satzung rückwirkend zu ändern und die getroffene Rechtssprechung damit aushebeln zu wollen, wie in den oben erwähnten Tagesordnungspunkten der Kreistagssitzung beschrieben, lehnt er mit seiner Fraktion ab. Eine rückwirkende Inkraftsetzung einer Satzung, um ein rechtsgültiges Verwaltungsgerichtsurteil rückgängig zu machen, ist verfassungsrechtlich problematisch und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip., meint Häntzschel. Eine Heilungssatzung kann formelle Mängel einer Satzung beseitigen, aber sie kann ein Verwaltungsgerichtsurteil, das die Satzung oder Teile davon für nichtig erklärt hat, nicht
rückwirkend machen und damit rechtlich abgeschlossene Verfahren für nichtig erklären.
Deshalb fordert die AfD jetzt alle Kreistagsmitglieder auf, ihrem Antrag zu folgen und die Entscheidung zu vertagen, bis durch den Landrat das Einvernehmen mit den Gemeinden und Städten hergestellt sei. Torsten Häntzschel hofft, dass eine Mehrheit der Abgeordneten aus Eigeninteressen seiner Argumentation folgen wird, auch über die Brandmauer hinweg oder durch sie hindurch.
Die betroffenen Kommunen, die ein starkes Interesse an einer möglichst hohen Rückzahlung der fälschlich gelöhnten Kreisumlagen haben, stecken aber noch in ganz anderen Zwängen dem Land Thüringen und speziell dem Landesverwaltungsamt gegenüber. Und sie wissen natürlich, dass ihr eingefordertes Geld im Auszahlungsfall an anderen Haushaltsstellen in Land und Kreis fehlen und ihnen wieder abgeknöpft würde.
Die AfD-Fraktion sieht in dem Fall vor allem erhebliche rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Heilung, wie ja schon die einschlägigen Urteile zu den Fällen aus den Jahren 2010 und 2012 bewiesen. Torsten Häntzschel verweist zudem darauf, dass Ratsmitglieder für ihre Handlungen in Ausübung des Ratsmandats strafrechtlich verantwortlich sind und ein Recht auf Indemnität (Freistellung von strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher oder auch zivilrechtlicher Verfolgung) nach Art. 46 Abs. 1GG für
Kreistagsmandatsträger nicht bestünde.
Wie der Krimi ausgeht und ob ein Antrag der AfD im Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises Zustimmung respektive eine Mehrheit findet, entscheidet sich am kommenden Montag ab 17 Uhr im Barbaraheim im Lindenhof. Hier verfügt die Partei nur über ein knappes Viertel der 46 Stimmen und bräuchte 13 weitere Abgeordnete der anderen Fraktionen, um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen abzuwenden.
Die Sitzung wird im Live-Stream über die Website des Landratsamtes übertragen.
Olaf Schulze