Di, 11:38 Uhr
20.05.2025
Thüringer Finanzverwaltung warnt:
Gefälschte Rechnungen im Umlauf
Aktuell ist wieder eine neue Masche von Betrugsversuchen im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen...
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der E-Mail-Adresse info@bzst-zahlungsfrist.com oder von ähnlichen E-Mail-Adressen, die offizielle E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail mit einer gefälschten Rechnung. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid (Hinweis zur verspäteten Abgabe) vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
In dem Dokument wird angegeben, im Auftrag der zuständigen Finanzämter im Rahmen einer zentralisierten Maßnahme Verspätungszuschläge beitreiben zu wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass telefonische und schriftliche Anfragen zu dem Anliegen nicht beantwortet werden können. Dies ist bereits ein Hinweis, dass es sich hier um eine Betrugsmasche handelt.
In dem Rechnungsdokument werden die Empfängerinnen und Empfänger zur Überweisung auf ein gefälschtes Bankkonto aufgefordert. Auffällig ist, dass die angegebenen IBAN-Nummern variieren und insbesondere ausländische IBAN-Nummern verwendet werden. Die Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern. Außerdem fällt auf, dass der angebliche Verspätungszuschlag noch mit 19 % Mehrwertsteuer belastet wird. Setzt ein Finanzamt in der Praxis tatsächlich einen Verspätungszuschlag fest, dann darf darauf niemals zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Verspätungszuschläge wegen zu spät abgegebener Steuererklärungen werden in der Regel vom zuständigen Finanzamt und nicht vom BZSt festgesetzt und erhoben.
Weitere Hinweise und Muster zu den falschen Schreiben können unter BZSt - Warnung vor Betrugsversuchen eingesehen werden.
Den Thüringer Finanzämtern sind bereits sechs Betrugsfälle bekannt geworden. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher.
Autor: redDie Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der E-Mail-Adresse info@bzst-zahlungsfrist.com oder von ähnlichen E-Mail-Adressen, die offizielle E-Mail-Adressen des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail mit einer gefälschten Rechnung. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid (Hinweis zur verspäteten Abgabe) vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) handeln soll.
In dem Dokument wird angegeben, im Auftrag der zuständigen Finanzämter im Rahmen einer zentralisierten Maßnahme Verspätungszuschläge beitreiben zu wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass telefonische und schriftliche Anfragen zu dem Anliegen nicht beantwortet werden können. Dies ist bereits ein Hinweis, dass es sich hier um eine Betrugsmasche handelt.
In dem Rechnungsdokument werden die Empfängerinnen und Empfänger zur Überweisung auf ein gefälschtes Bankkonto aufgefordert. Auffällig ist, dass die angegebenen IBAN-Nummern variieren und insbesondere ausländische IBAN-Nummern verwendet werden. Die Finanzverwaltung verwendet niemals ausländische IBAN-Nummern. Außerdem fällt auf, dass der angebliche Verspätungszuschlag noch mit 19 % Mehrwertsteuer belastet wird. Setzt ein Finanzamt in der Praxis tatsächlich einen Verspätungszuschlag fest, dann darf darauf niemals zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden.
Die Finanzverwaltung warnt eindringlich davor, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen. Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben.
Verspätungszuschläge wegen zu spät abgegebener Steuererklärungen werden in der Regel vom zuständigen Finanzamt und nicht vom BZSt festgesetzt und erhoben.
Weitere Hinweise und Muster zu den falschen Schreiben können unter BZSt - Warnung vor Betrugsversuchen eingesehen werden.
Den Thüringer Finanzämtern sind bereits sechs Betrugsfälle bekannt geworden. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel höher.