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Mo, 13:55 Uhr
06.02.2023
Einmalzahlung für besondere Personengruppen möglich

Rentenanpassung in Thüringen

Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Aussiedler geschaffen. Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:...


 
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe
  • Spätaussiedler
  • jüdische Zuwander aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • Balletttänzer und Tänzerinnen (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente"),
  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/ Braunkohleveredelung

 
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Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen aus den genannten Gruppen eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Bundesländer können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich, wenn Thüringen dem Fonds beitritt und der Wohnsitz der antragstellenden Person in Thüringen ist.
 
Weitere Voraussetzung sind für:
Nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe: Die/Antragsteller wurden vor dem 02. Januar 1952 geboren.

Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung).

Die Antragsteller wurden nach mindestens zehnjähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden und haben während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen.
 
Für Spätaussiedler:
Die Antragsteller wurden vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatten bei Aufnahme das 50. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1962 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Für jüdische Kontingentflüchtlinge (jüdische Zuwanderer) aus der ehemaligen Sowjetunion:
 
Die Antragsteller wurden vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen und hatten bei Aufnahme das 40. Lebensjahr bereits vollendet. Wer nach dem 31. März 1972 geboren ist, kann diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Der monatliche Rentenzahlbetrag betrug am 01. Januar 2021 unter 830 Euro (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Alternativ wurden am 1. Januar 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen.
 
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu stellen:
 
Postanschrift:
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
44781 Bochum
Email: gst@stiftung-haertefallfonds.de
 
Auszahlungen erfolgen erst ab April 2023. Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds" von montags bis donnerstags in der Zeit von 08 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 08 Uhr bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241-634 zur Verfügung.

Die Antragsformulare werden auf Anfrage von der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zugeschickt. Darüber hinaus können die Antragsformulare auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden. Unterstützung bei der Antragstellung gibt es auch hier:
 
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Gleichstellungsbeauftragte Frau Töppe
Telefon 03632741105
E-Mail: k.toeppe@kyffhaeuser.de
 
Stadtverwaltung Sondershausen
Gleichstellungsbeauftragte Frau Nowak
Telefon 03632 622 230
E-Mail: nowak@sondershausen.de

Die Antragstellung ist bis 30. September 2023 möglich
 
Autor: emw

Kommentare
H.Buntfuß
06.02.2023, 17.46 Uhr
Härtefall für Rentner
Für Deutsche Rentner gelten in Zukunft andere Regeln. „Wenn Rentner umziehen, würde das die Wohnungsnot lindern. Der Gesetzgeber könnte zum Beispiel erlauben, die Bestandsmieten für eine gewisse Gruppe an Mietern zu erhöhen.“ (Quelle Focus Online)

So etwas können sich doch nur Personen mit Gehirnschaden ausdenken. Aber mit mit den den einfachen Volk kann man es ja machen. „Im Deutschen wurzelt tief der Knecht.“ ( Der deutsche Michel). Wer das sagte war, mit Sicherheit kein Nazi und kein Rechter. Es war Kurt T. Man muss sich langsam fragen, was ist los in diesen Land?
Psychoanalytiker
07.02.2023, 13.20 Uhr
Wie immer ...
... wieder eine "Bemessungsgrenze", diesmal 830 Euro. Nein, ich bin nicht neidisch, wer mit 830 Euro Rente auskommen muss, liegt in Bezug auf das Einkommen rund 1.250 € unter dem Einkommen des "Mindestlöhners", falls der in Vollbeschäftigung ist. Und wer mit fast 1.250 € unter der "Armutsgrenze" (Sozialverbände) leben muss, lebt in diesem "Wirtschaftswunder" Deutschland nicht gut.

Nun gibt es da aber im Grundgesetz den "Gleichheitsgrundsatz", der aber politisch so ausgelegt wird, wie es dem Sparzwang der Regierung gerade entspricht. Und so kommt es, dass der Rentner mit 830 € Einkommen bis zu 5.000 € "Einmalzahlung" erhält, der Rentner mit 831 € Einkommen aber leer ausgeht.

Und die gleiche Art und Weise wird beim Wohngeld, bei Energiepauschalen, bei Sozialtickets, bei Rezepten, u.s.w., u.s.w., also bei wiederkehrenden Zahlungen und Leistungen (in ähnlicher Form) auch angewendet. Ergebnis: Der Rentner mit 1 € über der jeweiligen Bemessungsgrenze bekommt weiterhin NICHTS, wer drunter liegt, enteilt und kann sich "ins Fäustchen" lachen.

Und so ist es immer in diesem Land, egal ob Rente oder "Soziale Hilfe", Leistung wird nicht mehr geehrt. Das ist leider so ... .
diskobolos
07.02.2023, 13.49 Uhr
Keine Panik!
"Für Deutsche Rentner gelten in Zukunft andere Regeln." Diese Aussage stimmt so nicht!

Wenn man bei Focus Online nachliest, stellt man fest, dass es sich um Gedanken eines Institutes handelt, was man gegen die Wohnungsnot in dt. Großstädten machen könnte. Von Absichten der politischen Akteure steht nichts drin. Sie sind auch so nicht zu erwarten.

Es ist tatsächlich ein lange bekanntes Problem, dass Wohnungen gemietet (und Häuser gebaut werden), als die Familie viel größer war. Inzwischen sind die Kinder ausgezogen, ein Ehepartner vielleicht gestorben und die Wohnung eigentlich zu groß. Da die Neumieten aber jetzt viel höher sind, lohnt sich ein Umzug in eine kleinere Wohnung oft nicht.
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