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Sa, 11:40 Uhr
04.02.2023
Schonfrist gilt bis zur Gesetzesänderung

Maskenpflicht im Verbandkasten

Seit Februar ist die Maskenpflicht in Zügen des Nah- und Fernverkehrs aufgehoben, im Gegenzug wird die Maske bald zur Pflicht im Verbandkasten des Autos. Auch wenn die Änderung des Verbandkasten-Paragrafen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung noch nicht ratifiziert ist, empfehlen Experten Autofahrern bereits jetzt die Beachtung der neuen Packliste für Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen...

Demnach sind ab Februar 2023 auch zwei Mund-Nase-Schutz Gesichtsmasken verpflichtend. Der TÜV Thüringen empfiehlt bei einer Neuanschaffung des Verbandkastens unbedingt auf den Normhinweis Stand Februar 2022 zu achten.

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„Einen aktuellen und vollständigen Verbandkasten muss jeder Autofahrer mitführen. Das ist nicht nur eine gern gestellte Frage bei einer Verkehrskontrolle, auch bei der Hauptuntersuchung muss der Verbandkasten auf Verlangen des Prüfers vorgezeigt werden. Wenn dieser abgelaufen, unvollständig oder nicht der aktuell gesetzlich vorgeschriebenen Norm entsprechend bestückt ist, droht im Falle der Verkehrskontrolle ein Bußgeld und im Falle der Hauptuntersuchung die Eintragung eines geringen Mangels im Prüfprotokoll“, erklärt Achmed Leser vom TÜV Thüringen.

Im Februar 2022 wurde mit einer Übergangsfrist von einem Jahr die DIN 13164 für Kfz-Verbandkästen angepasst. Diese müssen nun auch zwei medizinische Gesichtsmasken enthalten, die mindestens dem Typ 1 entsprechen. Zudem waren bisher zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, nach der neuen DIN ist jetzt ein Dreieckstuch ausreichend. Das 40 x 60 cm große Verbandtuch wurde hingegen ersatzlos von der Packliste gestrichen.

Doch was bedeutet das jetzt für Autofahrer? „Solange der Paragraf 35h der StVZO noch nicht angepasst wurde und sich dort die Art, Menge und Beschaffenheit von Erste-Hilfe-Material nicht auf die Ausgabe Februar 2022 der DIN 13164 bezieht, bleiben alte Verbandkästen, die aktuell der Ausgabe Januar 1998 beziehungsweise Januar 2014 entsprechen, weiterhin gültig. Vorausgesetzt natürlich, dass sie vollständig bestückt sind und ihr Mindesthaltbarkeitsdatum nicht überschritten ist. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Verbandkasten wieder aufgefüllt oder sowieso besser komplett erneuert werden. Beim Kauf sollten Autofahrer allerdings auf die aktuelle Ausgabe der DIN 13164 vom Februar 2022 achten“, empfiehlt Fahrzeugexperte Leser vom TÜV Thüringen.

Bis zur endgültigen Änderung der StVZO haben Verbandkästen nach alter Norm eine Schonfrist. Für den eigenen Infektionsschutz ist es allerdings bereits jetzt ratsam, den Verbandkasten mit zwei Gesichtsmasken zu komplettieren. Auch das Mitführen von Handdesinfektionsmittel ist für den Fall der Fälle immer ratsam.
Autor: red

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