Do, 10:31 Uhr
25.02.2021
Geschädigte Bäume im Stadtwald müssen entfernt werden
Umsichtiges Verhalten im Wald wichtig
Auch in diesem Jahr wird es wieder zur Fällung geschädigter Bäume entlang öffentlicher Straßen im Bereich des Stadtwaldes Mühlhausen kommen. Grund dafür ist die Pflicht zur Einhaltung bzw. Wiederherstellung der Verkehrssicherheit...
Holzzerstörende Pilze verringern die Stabilität der Bäume. Im Straßenbereich bleibt dann nur noch die Fällung. (Foto: © Stadtverwaltung Mühlhausen/Ronny Dietzel)
Aktuell sind Maßnahmen am Landgraben zwischen Bickenriede und der Bundesstraße 247 für kommende Woche geplant (ab 1. März). Um die Befahrung des Landgrabenwanderweges zu vermeiden, wird ein Langarmbagger mit Spezialanbauwerkzeugen zum Einsatz kommen. Aber auch am Straßenrand der Bundesstraße 249 hinter Eigenrieden sind Bäume wieder so stark geschädigt, dass sie demnächst gefällt werden müssen.
Der Waldeigentümer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für die angrenzenden öffentlichen Straßen ausgeht. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf Straßen und Gebäude. Ausdrücklich wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht für Wanderwege, Forststraßen und das Waldinnere besteht, sofern es sich um waldtypische Gefahren wie beispielsweise herabfallende Äste, trockene oder umfallende bzw. umgefallene Bäume handelt. Die Nutzung des Waldes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Aufgrund der Witterung der letzten Zeit muss für die nächsten Jahre generell mit einer erhöhten Gefahr im Wald gerechnet werden. Viele Bäume sind durch Trockenheit, Borkenkäferbefall oder Krankheiten wie das Eschentriebsterben stark geschwächt oder bereits abgestorben und drohen umzufallen. Eine Entnahme all dieser Bäume wäre für den Forstbetrieb der Stadt Mühlhausen nicht leistbar und völlig übertrieben bzw. sogar schädlich.
Totes Holz steckt voller Leben und die verbleibenden, abgestorbenen Bäume bilden den Lebensraum für eine Vielzahl von Kleinlebewesen und Pilzen. Die Stadt Mühlhausen bittet deshalb alle Waldbesucher um umsichtiges Verhalten im Wald.
Autor: red
Holzzerstörende Pilze verringern die Stabilität der Bäume. Im Straßenbereich bleibt dann nur noch die Fällung. (Foto: © Stadtverwaltung Mühlhausen/Ronny Dietzel)
Aktuell sind Maßnahmen am Landgraben zwischen Bickenriede und der Bundesstraße 247 für kommende Woche geplant (ab 1. März). Um die Befahrung des Landgrabenwanderweges zu vermeiden, wird ein Langarmbagger mit Spezialanbauwerkzeugen zum Einsatz kommen. Aber auch am Straßenrand der Bundesstraße 249 hinter Eigenrieden sind Bäume wieder so stark geschädigt, dass sie demnächst gefällt werden müssen.
Der Waldeigentümer ist dafür verantwortlich, dass von seinem Grundstück keine Gefahr für die angrenzenden öffentlichen Straßen ausgeht. Dies bezieht sich aber ausschließlich auf Straßen und Gebäude. Ausdrücklich wird nochmals darauf hingewiesen, dass diese Pflicht nicht für Wanderwege, Forststraßen und das Waldinnere besteht, sofern es sich um waldtypische Gefahren wie beispielsweise herabfallende Äste, trockene oder umfallende bzw. umgefallene Bäume handelt. Die Nutzung des Waldes geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Aufgrund der Witterung der letzten Zeit muss für die nächsten Jahre generell mit einer erhöhten Gefahr im Wald gerechnet werden. Viele Bäume sind durch Trockenheit, Borkenkäferbefall oder Krankheiten wie das Eschentriebsterben stark geschwächt oder bereits abgestorben und drohen umzufallen. Eine Entnahme all dieser Bäume wäre für den Forstbetrieb der Stadt Mühlhausen nicht leistbar und völlig übertrieben bzw. sogar schädlich.
Totes Holz steckt voller Leben und die verbleibenden, abgestorbenen Bäume bilden den Lebensraum für eine Vielzahl von Kleinlebewesen und Pilzen. Die Stadt Mühlhausen bittet deshalb alle Waldbesucher um umsichtiges Verhalten im Wald.