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Mi, 08:57 Uhr
14.10.2020
Wahl in Nottertal wird angefochten

Die Fruchtgummi Affäre

Die Bürgermeisterwahl der Stadt Nottertal - Heilinger Höhen wurde gegenüber dem Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises als Untere staatliche Verwaltungsbehörde angefochten. Der aktuell amtierende Bürgermeister soll in den Wahllokalen Fruchtgummi verteilt haben...

Eine Wahlanfechtung ist nach den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen schriftlich gegenüber der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu erklären. Diesem Formerfordernis wurde die erhobene Wahlanfechtung nicht gerecht, sodass sie zurückgewiesen werden musste.

Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde sieht jedoch nach Auswertung der vorliegenden Unterlagen den Vorwurf, der Wahlbewerber und nunmehrige Bürgermeister Herr Hans-Joachim Roth habe sich in sämtlichen Wahllokalen aufgehalten und dort Fruchtgummi an die Wahlvorstände verteilt, als bestätigt an.

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Hierin ist nach Ansicht der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ein Verstoß gegen das Verbot der unzulässigen Beeinflussung von Wählern zu sehen, vgl. § 10 Abs. 1 ThürKWG. In und vor dem Wahllokal ist jede Beeinflussung der Wähler und Wählerinnen durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise verboten. Bewerber und Bewerberinnen um das Amt des Bürgermeisters dürfen sich daher am Wahltag nicht in und vor den Wahllokalen aufhalten. Ausgenommen hiervon ist allein die Abgabe der eigenen Stimme im zuständigen Wahllokal. Auch hierbei sind jedoch der Grundsatz der Freiheit der Wahl und damit das Verbot der unzulässigen Wählerbeeinflussung zu beachten.

Der festgestellte Umfang dieses Fehlverhaltens war nicht geeignet, das Wahlergebnis zu beeinflussen, sodass die Wahl nicht für ungültig erklärt wird. Über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Autor: red

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