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Di, 13:33 Uhr
07.04.2020
Bußgelder rund um Corona

Mehr als sieben sind eine Straftat

Das Landratsamt verweist noch einmal auf die Vorschriften der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Alle Einwohner werden gebeten, die Regelungen der Verordnung einzuhalten...

Auch während der Osterfeiertage werden die Kontrollen durch den Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Migration, der Ordnungsämter und der Polizei weiterhin durchgeführt.

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Wie in der Vergangenheit bereits geschehen, werden Verstöße als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bereits bei der Missachtung der Mindestabstände werden Bußgelder in Höhe von 100,00 € je Person erhoben. Auch bei Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum ist mit einem Bußgeld in Höhe von 200,00 € je Person zu rechnen.

Ansammlungen mit mehr als 7 Personen können als Straftat geahndet werden. Unter diese Regelung fällt auch das beliebte Kohleschlagen an den Osterfeiertagen. Der Thüringer Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auf unserer Internetseite unter corona.uh-kreis.de ersichtlich.
Autor: red

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