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Mi, 13:34 Uhr
25.09.2019
Richtlinie “Schulbezogene Jugendarbeit 2019”:

19 Schulen erhalten Zuwendungen

Vom Freistaat Thüringen werden im Rahmen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ Mittel für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bereitgestellt. Der überwiegende Teil dieser Mittel und der zur Gegenfinanzierung aufzubringenden kommunalen Mittel sind durch Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der Maßnahmen des geltenden Jugendförderplanes vertraglich gebunden.

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Erfahrungsgemäß werden für die vertraglich gebundenen Personalstellen die Zuwendungsmittel aus unterschiedlichen Gründen (z.B. vorübergehende Vakanz einzelner Stellen, Hinzutreten von Fördermitteln) nicht vollständig verausgabt. Auch diese Mittel können für andere Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit entsprechend des Jugendförderplanes 2017-2020 eingesetzt werden.

19 Regelschulen und Gymnasien des Unstrut-Hainich-Kreises können sich über Zuwendungen für das Jahr 2019 freuen.

Insgesamt 37.812,05 € gehen an die Antragsteller wie Fördervereine, Gemeinden und Vereine für die Schulbezogene Jugendarbeit.
Autor: red

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