Ausbildung zur/zum Pflegehelfer*in vom 01.03.2026 bis 28.02.2027 Wir nehmen auch gern BILDUNGSGUTSCHEINE entgegen.
Freitag, 02. Januar 2026, 11:10 Uhr
Ausbildung zur/zum Altenpflegehelfer*in oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in
Ausbildungsziel:
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Die Ausbildung befähigt dazu:
- die im Rahmen der individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege eigenständig zu verrichten,
- Der Pflegefachkraft bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte zu assistieren oder diese Aufgaben nach Anweisung eigenständig auszuführen,
- Die Pflegefachkraft bei der Durchführung der Behandlungspflege zu unterstützen,
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten,
- und pflegerische Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren
Ausbildungsziel:
Der Lehrgang vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter und kranker Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Die Ausbildung befähigt dazu:
- die im Rahmen der individuellen Pflegeplans übertragenen Aufgaben der Grundpflege eigenständig zu verrichten,
- Der Pflegefachkraft bei der Anwendung spezifischer Pflegekonzepte zu assistieren oder diese Aufgaben nach Anweisung eigenständig auszuführen,
- Die Pflegefachkraft bei der Durchführung der Behandlungspflege zu unterstützen,
- Lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten,
- und pflegerische Leistungen ordnungsgemäß zu dokumentieren
Besonderes
Teilnahmevoraussetzungen:
1) Hauptschulabschluss oder eine andere gleichwertige
abgeschlossene Schulbildung
2) gesundheitliche Eignung des Bewerbers
3) Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Einrichtung in der Pflege
Form und Dauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Grundlage ist das Thüringer Gesetz über Helferberufe in der Pflege
(Thüringer Pflegehelfergesetz – ThürPflHG) 21. November 2007
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Schulabschlusszeugnis
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Führungszeugnis der Belegart N
1) Hauptschulabschluss oder eine andere gleichwertige
abgeschlossene Schulbildung
2) gesundheitliche Eignung des Bewerbers
3) Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Einrichtung in der Pflege
Form und Dauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr. Sie umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die praktische Ausbildung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab.
Grundlage ist das Thüringer Gesetz über Helferberufe in der Pflege
(Thüringer Pflegehelfergesetz – ThürPflHG) 21. November 2007
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Schulabschlusszeugnis
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Führungszeugnis der Belegart N
Führerschein: kein Führerschein erforderlich