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Ein Blick in die Statistik

Weniger Insolvenzverfahren im ersten Halbjahr

Montag, 11. September 2017, 10:59 Uhr
Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Juni über 1 298 Insolvenzverfahren. Davon entfielen 12,5 Prozent auf Unternehmen und 87,5 Prozent auf übrige Schuldner. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik verringerte sich die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum um 154 Anträge bzw. 10,6 Prozent...

1 150 Verfahren bzw. 88,6 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 126 Verfahren bzw. 9,7 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 22 Verfahren bzw. 1,7 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes.

Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 237 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 182 Tausend Euro aus.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den ersten sechs Monaten 2017 gegenüber 2016 um neun Verfahren bzw. 5,3 Prozent auf 162 Unternehmen zurück. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1i484 Arbeitnehmer.

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 31 Verfahren im Baugewerbe und im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen mit 28 Verfahren, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe und vom Bereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit je 19 Verfahren.

Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (74 Anträge) sowie Einzelunternehmen (57 Anträge) Insolvenz anmelden.
Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 1 136 Verfahren gezählt, 145 Verfahren bzw. 11,3 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Von 855 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis Juni 2017 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen, 71 Verfahren bzw. 7,7 Prozent weniger als in den ersten sechs Monaten 2016.

Weitere 248 Verfahren (Januar bis Juni 2016: 336 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten.
Mit 63 Insolvenzfällen je 100 000 Einwohner wurde in den kreisfreien Städten des Freistaates öfter der Gang zum Insolvenzgericht angetreten als in den Landkreisen (58 Insolvenzfälle je 100000 Einwohner). Die meisten Insolvenzfälle je 100 000 Einwohner wurden in der Stadt Erfurt mit 84 Insolvenzen registriert, gefolgt von der Stadt Eisenach (81) und dem Altenburger Land (80). Die wenigsten Fälle wurden im Landkreis Sömmerda (31) sowie in den Städten Weimar (36) und Jena (37) festgestellt.
Autor: red

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