Fr, 15:20 Uhr
12.01.2018
Verbrechen kann nicht ausgeschlossen werden
Tote Frau in Wohnung aufgefunden
In Nordthüringen wurde in der Nacht eine Frau tot aufgefunden. Die Polizei kann ersten Ermittlungen zufolge ein Verbrechen nicht ausschließen...
In der Schulstraße in Bad Langensalza wurde kurz nach 01.00 Uhr, eine 34-jährige Frau mit einer Schussverletzung, leblos, im Bett aufgefunden.
Die Polizei nahm zwei Männer (22), darunter den Wohnungsinhaber und Lebensgefährten der toten Frau, vorläufig fest. Eine Schusswaffe wurde sichergestellt. Die Polizei hat die Ermittlungen zu den Todesumständen der Frau aufgenommen. Noch ist völlig unklar, ob es sich um ein Tötungsdelikt oder ein Unglück handelt.
Beide Männer stehen erheblich unter Alkoholeinfluss. Gegen 01.00 Uhr war ein Notruf in der Rettungsleitstelle des Unstrut Hainich Kreises eingegangen, worauf Rettungskräfte und Polizei zum Einsatz kamen.
Update: Wie die Landespolizei mitteilt, wurden die beiden 22-jährigen Männer auf Weisung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach jetzigem Ermittlungsstand werde eine Tötungsabsicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung dauerten an. Der Wohnungsinhaber und Freund der Getöteten begab sich freiwillig in ärztliche Behandlung.
Autor: redIn der Schulstraße in Bad Langensalza wurde kurz nach 01.00 Uhr, eine 34-jährige Frau mit einer Schussverletzung, leblos, im Bett aufgefunden.
Die Polizei nahm zwei Männer (22), darunter den Wohnungsinhaber und Lebensgefährten der toten Frau, vorläufig fest. Eine Schusswaffe wurde sichergestellt. Die Polizei hat die Ermittlungen zu den Todesumständen der Frau aufgenommen. Noch ist völlig unklar, ob es sich um ein Tötungsdelikt oder ein Unglück handelt.
Beide Männer stehen erheblich unter Alkoholeinfluss. Gegen 01.00 Uhr war ein Notruf in der Rettungsleitstelle des Unstrut Hainich Kreises eingegangen, worauf Rettungskräfte und Polizei zum Einsatz kamen.
Update: Wie die Landespolizei mitteilt, wurden die beiden 22-jährigen Männer auf Weisung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach jetzigem Ermittlungsstand werde eine Tötungsabsicht ausgeschlossen. Die Ermittlungen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung dauerten an. Der Wohnungsinhaber und Freund der Getöteten begab sich freiwillig in ärztliche Behandlung.
Kommentare
Micha123
12.01.2018, 16.31 Uhr
Tote Frau
Schlimm... Sicherlich hat der Teufel Alkohol wieder einmal zugeschlagen..
In anderen Portalen steht geschrieben, dass einer der beiden 22-jährigen ein Bundespolizist ist. Der tödliche Schuss muss wohl aus der Dienstwaffe des Polizisten gekommen sein.
In anderen Portalen steht geschrieben, dass einer der beiden 22-jährigen ein Bundespolizist ist. Der tödliche Schuss muss wohl aus der Dienstwaffe des Polizisten gekommen sein.
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Wolfi65
13.01.2018, 16.19 Uhr
Bedauerlicher Unfall?
Wenn man mit einer gewissen Promille mit der Mitgebrachten Schusswaffe handtiert, dann kann es auch zu einer Schussabgabe kommen. Deswegen sollte jeder Bundesbürger seine Schusswaffe zu Hause lassen, bevor er eine Feier besucht. Am besten zu Hause im Safe einschließen, damit die Kinder nicht noch Räuber und Gendarm spielen. Denn im Film stehen die nach einer Schießerrei alle wieder auf. In Natura bleiben die Angeschossenen liegen und wachen nicht mehr auf. Dann ist der Spaß und die Feier vorbei.
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AktenzeichenXY
13.01.2018, 19.54 Uhr
Ich glaubs zwar nicht, aber mal angenommen -
es war ein Bundespolizist dabei -und er war gerade nicht im Dienst- kann er die Waffe garnicht dabei gehabt haben, denn die muss in der jeweiligen Dienststelle verbleiben.
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Micha123
16.01.2018, 14.41 Uhr
Dienstwaffe
Polizisten dürfen ihre Dienstwaffe mit nach Hause nehmen. Die Details werden durch Erlasse und Dienstvorschriften in den jeweiligen Bundesländern geregelt. Es gibt ja auch Beamte, welchen ihren Dienst nicht immer direkt in der Dienststelle antreten.
Wenn sie die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, muss sie dort sicher (entsprechend der waffengesetzlichen Vorschriften) aufbewahrt werden und so gegen fremden Zugriff gesichert sein. Es gibt ja auch Schützen, welche in Schützenvereinen sind und ihre Waffen zu Hause haben und nicht im Schützenhaus.
All das setzt natürlich Verantwortung voraus. Wenn dann Alkohol im Spiel ist... dann ist es absolut fahrlässig, die Waffe in die Hände zu nehmen...
Wenn sie die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen, muss sie dort sicher (entsprechend der waffengesetzlichen Vorschriften) aufbewahrt werden und so gegen fremden Zugriff gesichert sein. Es gibt ja auch Schützen, welche in Schützenvereinen sind und ihre Waffen zu Hause haben und nicht im Schützenhaus.
All das setzt natürlich Verantwortung voraus. Wenn dann Alkohol im Spiel ist... dann ist es absolut fahrlässig, die Waffe in die Hände zu nehmen...
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Mueller13
16.01.2018, 14.55 Uhr
@ AktenzeichenXY
Wenn ich Besuch eines Waffenträgers (Bundespolizei) hatte, dann haben wir die Waffe entweder im Waffenschrank meines Vaters deponiert oder wir haben sie bei der örtlichen Polizei abgegeben (was mit gehörigen Aufwand verbunden war - huch, da will jemand eine Waffe abgeben? Da müssen wir erstmal anfragen und ein dickes Protokoll anlegen). Deshalb ist die Verwahrung im eigenen Waffenschrank die gängige Methode.
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