eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 19:28 Uhr
19.09.2017
Ryanair annulliert massenhaft Flüge:

Flightright informiert Fluggäste über ihre Rechte

Ryanair kündigte die Streichung von etwa 2.000 Flügen bis Ende Oktober an. Grund hierfür sind dem Unternehmen zufolge „Schwierigkeiten mit der Planung des Jahresurlaubs unserer Piloten für September und Oktober“. Die irische Billigfluglinie wird nun mutmaßlich schnell handeln und alle betroffenen Passagiere informieren...


Entschädigungszahlungen fallen nämlich nur dann an, wenn die Fluggesellschaft den Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum annulliert. Der überwiegende Anteil der laut Angaben von Ryanair stornierten Flüge liegt außerhalb dieses zwei-Wochen-Zeitraums, so dass viele betroffene Fluggäste wohl keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben werden. Der europäische Marktführer der Fluggastrechteportale Flightright (www.flightright.de) erklärt, was betroffene Passagiere nun beachten müssen.

Anzeige symplr
Grund hierfür ist die EU-Verordnung 261/2004, die Entschädigungszahlungen und Fristen regelt. Wenn eine Fluggesellschaft einen Flug langfristig im voraus storniert und es schafft die Passagiere mindestens 14 Tage vor Abflug zu informieren, entfällt der Anspruch auf eine Entschädigung. Viele der betroffenen Flüge liegen im Oktober, so dass hiervon betroffene Passagiere leer ausgehen werden. Allerdings ist Ryanair verpflichtet, allen Fluggästen, also unabhängig vom Zeitpunkt der Information über die Annullierung, eine Option zur Umbuchung oder eben die Rückerstattung des Ticketpreises anzubieten.

Auf der Webseite von Ryanair werden diese Optionen derzeit auch explizit angeboten. Ein erheblicher Teil der Fluggäste, also mit Sicherheit alle diejenigen, die von einer Annullierung eines noch im September geplanten Fluges betroffen sind, haben allerdings auch den zusätzlichen Anspruch auf Entschädigung. Hierauf wird jedoch auf der Ryanair-Webseite weder hingewiesen, noch wird von Ryanair eine Formular angeboten, auch den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Dadurch drängt sich der Verdacht auf, dass berechtigte Ansprüche auf Entschädigung verschwiegen werden sollen.

Flightright rät Passagieren ihre Flüge zu prüfen

Gelingt es Fluggesellschaften nicht Flüge mit erheblichem Vorlauf zu stornieren, also die 14-Tage-Frist einzuhalten, stehen Passagieren Entschädigungszahlungen von 250, 400 oder 600€ abhängig von der Flugstrecke zu; der urprünglich gezahlte Ticketpreis spielt dabei keine Rolle. Flightright rät allen Betroffenen zu prüfen, ob der Flug innerhalb der 14-Tage-Frist storniert wurde und in diesem Fall auch den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen. Hierzu können Passagiere den kostenlosen Entschädigungsrechner von Flightright nutzen, um ihre Flüge zu überprüfen und im Entschädigungsfall den Flugrechtsexperten den Fall übergeben. Dies funktioniert im Übrigen bis zu drei Jahre rückwirkend.

Philipp Kadelbach, Gründer und Head of Legal Europe von Flightright, kommentiert: „Gerade wenn Airlines Flüge stornieren, wissen zu wenige Passagiere über das komplexe System der Fluggastrechte im Detail Bescheid. Auch wenn die Airline eine alternative Beförderung anbietet oder den Ticketpreis erstattet, besteht häufig zusätzlich Anrecht auf eine Entschädigung. Wir können nur spekulieren, ob Ryanair aktuell einfach ein Planungsfehler unterlaufen ist, die Airline mit den Nachwirkungen des massenhaften Pilotenabgangs wegen der schlechten Arbeitsbedingungen kämpfen, oder sich Kapazitäten schaffen wollen um freiwerdende Air Berlin Slots zu besetzen. Offensichtlich ist nur, dass Ryanair nicht an die Fluggäste denkt!”

Weiterhin meint Kadelbach: “Wichtig ist jetzt, dass Ryanair wenigstens Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung auf Umbuchung und Ausgleichszahlungen akzeptiert, so dass Fluggäste für ihre vermasselte Urlaubsplanung schnelle Hilfe bekommen oder zumindest nicht auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben. Auch Flightright hat keine gute Erfahrungen mit Ryanair gemacht. Immer wieder sehen wir, dass berechtigte Ansprüche von der Airline abgelehnt werden und wir die Ansprüche gerichtlich einklagen müssen.”
Autor: red

Kommentare
Oppermann
21.09.2017, 08.47 Uhr
Entschädigung länger möglich
Was Herr Kadelbach verschweigt (weil flightright, flugrecht, euclaim etc. das nicht anbieten): Wenn man Ryanair einen konkreten Schaden nachweisen kann, dann bekommt man auch bei Flügen, die mehr als 14 Tage im Voraus gestrichen wurden, eine Entschädigung. Die ist dann aber nicht pauschal, sondern muss individuell berechnet werden.
Quelle: https://www.flugrecht.de/news-ampl.php?id=948
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr