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Fr, 08:31 Uhr
02.12.2016
Verschärfung des Waffenrechts

Schusswaffen sind keine Haushaltsgeräte

Erst im vergangenen Monat musste man den Tod eines Bayerischen Kollegen betrauern, welcher im Einsatz durch einen Reichsbürger erschossen wurde. Die Thüringer Polizeigewerkschaft fordert daher zum wiederholten male eine Verschärfung des Waffenrechs. Eine Überprüfung dürfe kein formaler Schreibtischakt sein...

Die besondere Tragik des Falls in Bayern liege auch darin, dass der Täter legal über ein Arsenal an Schusswaffen verfügte, erklärt der DPolG Landesvorsitzende, Jürgen Hoffmann, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft für Thüringen, hierzu. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine einfache Mitgliedschaft in einem Schützenverein ausreichend ist, sich zu Hause ein Arsenal an Schusswaffen anzulegen. Hier bedarf es dringend schärferer Bestimmungen seitens des Bundes“, so Hoffmann weiter.

Eine Forderung, welche die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Thüringen bereits seit Jahren erhebt, und welche nun auch durch den Thüringer Innenminister seine Unterstützung fand.

Überprüfung dringend geboten

Nach geltendem Recht ist es jeder interessierten Person möglich, mit einer Zugehörigkeit in einem Schützenverein auch zu einer legalen Waffe zu kommen und diese in seinem privaten Wohnumfeld zu lagern. Hier fordert die DPolG Thüringen, dass bereits im Vorfeld Personen, welche einen Waffenschein beantragen, auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Hierzu erklärt Hoffmann: „Solch eine Überprüfung darf nicht ein formaler Schreibtischakt sein, sondern diese muss durch eine Behörde erfolgen, welche über die Erfahrung und Kompetenz bei der Personenüberprüfung verfügt. Dies kann nur der Verfassungsschutz in Thüringen sein. Unverständlich ist mir hier die Forderung der LINKEN in Thüringen, diesen abzuschaffen. Wer soll denn in solchen Fällen eine Überprüfung durchführen? Etwa der Postbote, so wie bei einer einfachen Wohnanschriftsfeststellung?“
Doch auch eine Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz ist nur eine Momentaufnahme.

Menschen ändern sich und damit leider auch in einigen Fällen ihre Grundauffassungen. Bei einem einmal erteilten Waffenschein wird dies nicht weiter verfolgt und Straftaten, wie sie viel zu oft mit legalen Waffen verübt wurden, sind dann die Folge. „Es geht nicht darum, alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen, aber wenn es möglich ist, bereits im Vorfeld durch präventive Maßnahmen Straftaten zu verhindern und damit Leben zu schützen, dann sollten wir diese auch ergreifen!“ erklärt Hoffmann hierzu.

Schusswaffen müssen nicht in den heimischen Räumen gelagert werden

Der Schießsport findet auch in Thüringen viele begeisterte Anhänger. Dafür sprechen auch die zahlreichen Schützenvereine im Freistaat. Doch wird diese Sportart in Schützenhäusern auf Schießständen ausgeübt. Das ist bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auch eine sichere Angelegenheit. Warum aber die Waffen mit Munition anschließend nach Hause genommen werden, ist nicht wirklich nachvollziehbar.

Hier fordert die DPolG Thüringen, dass solche Waffen einschließlich Munition sicher in Waffenkammern in den Schützenvereinen gelagert werden. „Schusswaffen in privater Hand sollten nur zur Ausübung des Schießsports genutzt werden und da sie keine notwendigen Haushaltsgegenstände sind, besteht such kein Erfordernis, diese in den eigenen vier Wänden zu lagern. Die Lagerung von Waffen in privaten Räumlichkeiten muss die absolute Ausnahme bleiben“, fordert der DPolG Landesvorsitzende. Eine Forderung, welche auch für die Jäger im Freistaat zutreffen muss.

Forderungen müssen Taten folgen

Da Waffenrecht eine Bundesangelegenheit ist, sind dem Freistaat bei der Änderung dieses die Hände gebunden.

Dass Poppenhäger mit seinen Forderungen nicht allein dasteht, zeigten die Beschlüsse der Innenministerkonferenz in Saarbrücken. Nun ist es an der Zeit, dass diese Forderungen auch in geltendes Recht umgesetzt werden. „Als DPolG erwarten wir von der Landesregierung, ihren Einfluss zur Verschärfung des Waffenrechts geltend zu machen. Als Polizeigewerkschaft werden wird die Landesregierung in diesem Punkt in vollem Umfang unterstützen. Das kommt nicht oft vor und sollte von der Landesregierung in Anspruch genommen werden!“, betont Hoffmann.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
02.12.2016, 09.05 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht mehr zum Thema des Beitrags
Stachel
02.12.2016, 09.38 Uhr
Die Thüringer Polizeigewerkschaft... so so.
Das ständig irgendwo irgendwer etwas fordert, ist nichts Neues. Eine Verschärfung des Waffenrechts hingegen brauchen wir nicht!

Im Falle des Todes eines Polizisten wäre bei korrekter Anwendung des bestehenden Waffenrechts nichts passiert. Unter anderem ist die Waffenbehörde vor der Erteilung von Waffenbesitzkarten verpflichtet, die persönliche Eignung, sowie die Zuverlässigkeit zu prüfen! Offenbar hat der mutmaßliche Täter in diesem Fall mindestens ein Merkmal nicht erfüllt und somit die Waffen nicht legal besessen. Über den Grund, warum die Behörde das nicht ausreichend und mit dem korrekten Ergbnis überprüft hat, kann man spekulieren...

Zum Artikel: Man ist es mittlerweile gewohnt, wenn "Laien-Journalisten" über das Thema Waffen / Waffenbesitz schreiben, sachlich haarsträubende Artikel zu lesen. Dieser hier ist mal wieder ein Paradebeispiel... Warum haben Menschen mit keiner Ahnung über ein Thema nur immer so viel zu sagen?
Und wenn dieser Herr Hoffmann nicht einmal den Unterschied zwischen "Waffenschein" und "Waffenbesitzkarte" kennt, kann man ihn bei diesem Thema nicht ernst nehmen.
Peppone
02.12.2016, 10.05 Uhr
Gehirn ist offenbar auch kein Haushaltsgerät
Bei dem durchgeknallten Reichsbürger stand eine Razzia zur Sicherstellung seiner Waffen an, bei der jeder Beteiligte wusste worum es geht. Der durchgeknallte Reichsbürger in schusssicherer Weste leider offenbar auch. Woher wusste der, dass ein SEK vor der Tür steht? Haben die sich angemeldet?

Bevor hier wieder hunderttausende unbescholtene, legale Waffenbesitzer gegängelt und an den Pranger gestellt werden, sollten die geltenden Gesetze und Einsatzregeln erst einmal angewendet werden.

Wann kümmert man sich endlich einmal um die laut Schätzung der Gewerkschaft der Polizei ca. 20 bis 40 Millionen illegalen Waffen, die in Deutschland existieren? Mit diesen Waffen werden 97,5 % aller Straftaten mit Schusswaffengebrauch verübt. Wann wird in diesem Land endlich etwas gegen den illegalen Waffenbesitz unternommen?
HausH
02.12.2016, 10.09 Uhr
Waffenschein für Politiker
https://www.welt.de/politik/deutschland/article13839679/Gefaehrliche-Waffe-in-Claudia-Roths-Handtasche.html

Ist man hier auf einem Auge blind??? Warum werden die pazifistischen Grünen denn hier privilegiert behandelt???

Fragen über Fragen
Stachel
02.12.2016, 10.54 Uhr
Ach so...
...bezüglich der Vorschläge:

"zentrale Lagerung"
-Es sollte wohl nicht allzu schwer zu Verstehen sein, dass das die gefährlichste Lagerung von Waffen darstellt. Für Diebe ist solch eine Waffenkammer ein gefundenes Fressen... Weiterhin handelt es sich, auch wenn das vielleicht einige in ihrer "Gesinnung" nicht wahrhaben wollen, bei den Waffen um EIGENTUM!

„Es ist nicht nachvollziehbar, wie eine einfache Mitgliedschaft in einem Schützenverein ausreichend ist, sich zu Hause ein Arsenal an Schusswaffen anzulegen. Hier bedarf es dringend schärferer Bestimmungen seitens des Bundes“

-Nein, eine Mitgliedschaft in einem Schützenverein zum Bedürfnis einer Waffenbesitzkarte ist keinesfalls "einfach".

Wenn ihr Nachbar Sportschütze ist:
... ist er mindestens 18 oder sogar 25 Jahre alt
... ist er voll geschäftsfähig
... wurde sein großer Strafregisterauszug von der Polizei überprüft und ist
"sauber", und das, bevor er Waffen oder Munition anschaffen durfte
... hat er ganz sicher keine Trunkenheitsfahrt oder mehrfache
Ordnungswidrigkeiten begangen und wird dies auch nicht tun
... mußte er sich vor dem Kauf einer Waffe der Polizei einen genormten
Safe anschaffen
... mußte er eine Haftpflichtversicherung nachweisen
... muß er mindestens ein Jahr Mitglied in einem staatlich anerkannten
Schießsportverband sein
... muß er regelmäßig und nachprüfbar über mehrere Jahre trainieren
... hat er eine Prüfung über Handhabung, Gesetze, und Technik abgelegt
... mußte er für jede einzelne Sportwaffe einen Antrag stellen und zwar
beim Schießsportverein und bei der Behörde
... mußte er für den Kauf jeder einzelnen Munitionssorte einen Antrag
stellen und zwar beim Schießsportverein und bei der Behörde
... ist jede seiner Waffen bei der Behörde mit Seriennummer und Datum
registriert
... hat er für Prüfungen und Genehmigungen bereits über 500,- EUR
ausgegeben, bevor er überhaupt die Erlaubnis bekam eine Sportwaffe
anschaffen zu dürfen
... würde er alle Waffen sofort abgeben müssen, wenn er schon im
geringsten Umfang mit dem Gesetz in Konflikt kommt

"Menschen ändern sich und damit leider auch in einigen Fällen ihre Grundauffassungen."

-Na... das ist aber Schade, dass man das nicht besser beeinflussen kann. Wo sind wir bald wieder? Wer nicht die "richtige" Grundauffassung hat darf nicht studieren, bauen, erwerben, erlaubt bekommen... na klingelt's?

"Straftaten, wie sie viel zu oft mit legalen Waffen verübt wurden, sind dann die Folge."

Von "viel zu Oft" kann keine Rede sein! Die jährlich erscheinende polizeiliche Kriminalstatistik / Bundeslagebild ist seit Jahren im Bereich Waffen rückläufig!


Das am meisten verwendete Tötungsmittel sind Alltagsgegenstände (Messer, Eisenstangen, Seile zum Erhängen, Kissen zum Ersticken oder einfach nur die bloße Hand). Schusswaffen werden selten eingesetzt. Auch ohne Unterscheidung in legale und illegale Waffen liegt der tötliche Missbrauch mit Schusswaffen statistisch nahe Null bzw. im Promillebereich. [3]

Schaut man sich den Bericht des BKA [4] zur Waffenkriminalität 2011 an, scheinen die Sicherheitsbestimmungen ausreichend zu sein. Dieser sagt aus, dass im Zusammenhang mit Straftaten 448 Waffen sichergestellt wurden, davon 28% erlaubnispflichtig, wovon aber nur wiederum 4% in legalem Besitz waren. Dieser Wert von 3-4% für legale Waffen an den sichergestellten Waffen hat sich seit 1999 nicht verändert und betrifft hauptsächlich Beziehungstaten, wo das Tatmittel zweitrangig ist.

*Quelle: https://german-rifle-association.de/fakten/*
Mueller13
02.12.2016, 12.46 Uhr
Falscher Ansatz
Man geht davon aus, dass 2/3 aller Waffen in Deutschland nicht registriert sind.
Es ist völlig Irrsinn in Anbetracht dieser Zahl die legalen Waffenbesitzer noch stärker zu schikanieren.

Da unsere Regierung es aufgegeben hat, ihre vorrangigste Aufgabe umzusetzen, unsere Außengrenzen zu schützen, finde ich es völlig legitim, dass sich unbescholtene Bürger bewaffnen wollen.
Es ist ganz einfach: kann (will) der Staat uns nicht beschützen, müssen das die Bürger selbst organisieren.

Ohne jetzt einen weiteren Diskussionsstrang eröffnen zu wollen, ist die Vorverurteilung von sog. Reichsbürgern zumindest fraglich. Es gibt einige Punkte, die an der vollen Staatlichkeit der BRD zweifeln lassen. Insofern wird hier wieder mal der Bote "getötet" anstatt sich mit der Botschaft inhaltlich auseinanderzusetzen.
RaWu
02.12.2016, 13.55 Uhr
Wer lesen und verstehen kann, ist klar im Vorteil.
Offenbar hat der Herr Hoffmann damit Probleme.

Eine Voraussetzung, eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erlangen, ist die "Zuverlässigkeit", welche die Behörde vor Erteilung feststellen muss (oder auch nicht).
Mit relativ geringen Vergehen kann ein WBK-Besitzer die Zuverlässigkeit verlieren. Ein "Reichsbürger" kann überhaupt keine Zuverlässigkeit haben, da er das gesamte Rechtssystem ablehnt.
Wie sooft haben hier die Behörden versagt und geschlafen. Der Bürger soll dafür dann gerade stehen.

Bei soviel Unkenntnis sollte Herr Hoffman besser nichts mit der Polizei zu tun haben. Der Mann ist gefährlich. Hoffentlich hat er keine Dienstwaffe.
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