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Di, 12:26 Uhr
20.09.2016
PARITÄTISCHER fordert Regelsatz von 520 Euro

51.100 Menschen in Thüringen betroffen

Die derzeit 51.100 Bezieher von Hartz IV-Leistungen in Thüringen benötigen deutlich mehr Geld. Deshalb soll nach einer Studie der PARITÄTISCHEN Forschungsstelle der Hartz IV-Satz bundesweit auf 520 Euro angehoben werden...


Der PARITÄTISCHE kritisiert, dass so gut wie alle Ausgaben, die mit gesellschaftlicher Teilhabe zu tun haben, in den vergangenen Jahren dem Rotstift geopfert wurden. Berechnet wurde lediglich ein physisches Existenzminimum statt des von der Verfassung verlangen soziokulturellen Existenzminimums. Derzeit beträgt der Regelsatz für Erwachsene 404 Euro, eine Anhebung auf 520 Euro bedeutet eine Steigerung um 28,4 Prozent.

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.Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband wirft dem Bundesarbeitsministerium vor, bei der Neuberechnung der Regelsätze willkürliche Eingriffe in die Statistik vorgenommen und das Ergebnis auf 409 Euro künstlich klein gerechnet zu haben. Zur Bestimmung des Existenzminimums von Kindern verlangt der Verband die umgehende Einsetzung einer Expertenkommission. In Thüringen leben mehr als 48.000 Kinder in Haushalten, die Hartz IV oder andere Leistungen der Grundsicherung beziehen.

„Die vorliegenden Regelsatzberechnungen des Ministeriums sind ein Gemisch aus statistischer Willkür und finanzieller Nickeligkeit. Wer hingeht und sogar Cent-Beträge für die chemische Reinigung, Grabschmuck oder Hamsterfutter streicht, hat sich vom Alltag der Menschen ganz offensichtlich längst verabschiedet“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes.

Einige Beispiele: Als existenznotwendig werden alle Ausgaben für Kleidung und Schuhe gerechnet. Allerdings zählt die Bundesregierung beispielsweise die Kosten für chemische Reinigung nicht zur Existenzsicherung. Da manche Kleidungsstücke aber nicht selbst gewaschen werden können, sondern in die Reinigung müssen, sind diese Kosten zu berücksichtigen.

Beispiel Strom: Insgesamt sind die Stromkosten in Deutschland durchschnittlich um 27 Prozent höher als der im Regelsatz vorgesehene Anteil für Energie.
Überhaupt nicht berücksichtigt werden von der Bundesregierung Ausgaben für Schnittblumen und Zimmerpflanzen – dazu zählen auch Grabschmuck oder ein Weihnachtsbaum -, Auslagen für Haustiere wie Tierfutter, Ausgaben für den Garten oder Dienstleistungen von Fotolaboren.

Die Liste ließe sich beliebig lang fortsetzen. All das und viele andere Dinge gehören nach Meinung des PARITÄTISCHEN zwingend zum soziokulturellen Existenzminimum, der durch die Hartz IV-Regelsätze abgedeckt sein müsse.

„Der Regelsatz der Bundesregierung grenzt die Menschen einfach nur aus, anstatt wenigstens auf bescheidenstem Niveau Teilhabe zu ermöglichen“, kritisiert Schneider. Überhaupt nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Bundesregierung trotz Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts noch immer keine Lösung für die Frage nach dem Mobilitätsbedarf vorgelegt habe.
Nach den Berechnungen des Paritätischen müsste der Regelsatz für Erwachsene bei sachgerechter Herleitung zum 1. Januar 2017 von derzeit 404 Euro um 28,7 Prozent auf dann 520 Euro angehoben werden.

Die Berechnungen des Ministeriums zu den Kinderregelsätzen seien wissenschaftlich nicht belastbar und extrem fehlerbehaftet, so das Ergebnis der Expertise. Auf der vorhandenen Datengrundlage ließen sich seriöserweise keine Kinderregelsätze berechnen. Der PARITÄTISCHE fordert daher von der Bundesregierung die sofortige Einsetzung einer Expertenkommission, um die Frage zu beantworten, was ein Kind braucht.
Autor: red

Kommentare
fabian10
21.09.2016, 07.51 Uhr
Deutschland
Echt tolles Deutschland,

In einem land was so reich ist!
Das nicht in der Lage ist die Grundsicherung in angemessener Höhe zu leisten!

Vielen Dank.
Frau Dr.Merkel
Bundeskanzlerin
tannhäuser
21.09.2016, 08.48 Uhr
Hintertürchen gibt's angeblich immer.
Und die werden einem kalt lächelnd als soziale Wohltat verkauft.

Z. B. Bestattungskosten können einen Geringverdiener oder Sozialleistungsbezieher in den Ruin, zum Sozialamt oder Betteln um Ratenzahlung beim Totengräber treiben.

Laut Thüringer Bestattungsgesetz sind Angehörige zwingend verpflichtet, den Toten angemessen und schnell unter die Erde zu bringen. Notfalls unter Androhung von Beugehaft.

Aber unsere gewählten Politiker scheren sich lieber um das EInhalten muslimischer Bestattungsriten. Da wird schon mal die Sargpflicht bei Erdbestattungen ausgehebelt.

Nur glückliche Kekse zerbröseln nicht bei sovielen Rissen in der schönen Fassade.

Ich schließe mich dem Dank an Deutschlands oberster Saboteurin und ihren Lemmingen in allen Schichten und Etagen dieses Suizidstaates an.
U. Alukard
21.09.2016, 09.28 Uhr
Und niemals vergessen,
dass die Hartz IV Gesetze unter der SPD Führung mit Zustimmung der CDU beschlossen wurden.
Das war und ist eines der größten Verbrechen am arbeitenden deutschen Volk.
Eine super Erniedrigung der Deutschen ist auch, dass diese Leistungen an die Gäste geleistet werden, welche noch nie in unser System eingezahlt haben!
Sonntagsradler 2
21.09.2016, 09.45 Uhr
der Deutsche ist immer der Dumme was Solls
Deutschland "Schlaraffenland"
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