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Sa, 09:03 Uhr
17.09.2016
Es geht um Milliarden:

Kundenabzocke im grossen Stil

IKEA weigert sich, Fahrkosten zu erstatten. Saturn zahlt den Kaufpreis defekter Fernseher nicht zurück. eBay wickelt annullierte Auktionen nicht richtig ab. Mithilfe von illegalen Vertragsklauseln, rechtswidrigen Geschäftsmodellen oder auch nur eigenwilligen Verfahrensweisen machen Unternehmen jährlich Milliarden von Euro...


Systematisch und vorsätzlich missachten große Konzerne Gesetze und belügen ihre Kunden. Sie tun das, weil sie wissen, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte oft nicht kennen, sich mit fadenscheinigen Ausreden abwiegeln lassen und wegen kleiner Beträge den Streitfall meiden.

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Rechtsanwalt Achim Dörfer hat den Kampf mit den Konzernen aufgenommen und sogar schon bei Gericht eine Klage auf Zahlung von 16 Cent eingereicht. Selbst auf die Gefahr hin, dass man ihn beschimpft als einen, der die ohnehin schon überlastete Justiz mit einer beispiellosen Bagatelle behelligt. "Mir reichts", sagt Dörfer, "als Bürger und als Rechtsanwalt".

In "Die große Abzocke" beschreibt er die schmutzigen Praktiken der Unternehmen und zeigt anhand von sechs Grundregeln, die zeigen, wie sich jeder wehren kann. Dörfer empfiehlt zum Beispiel: "Sehen Sie zu, dass Sie zu den Entscheidern vordringen" oder " Sprechen Sie so früh wie möglich, also nach den ersten Versuchen, Sie abzuwimmeln, realistische Drohungen aus."

Im Buch enthalten sind ebenfalls 25 Musterschreiben, die bei der Forderung zweifelhafter Bankgebühren, bei Anspruch von Mietminderungen, Erstattung von Fahrtkosten, verloren gegangenen oder verspäteten Postsendungen etc. Hilfestellung geben können. Achim Dörfer kommt außerdem auf wichtige Punkte in der Prozessführung zu sprechen und nennt die bekanntesten Anlaufstellen für Kunden und Verbraucher.

"Die große Abzocke" erscheint am 4. Oktober bei KNAUR
Autor: nnz

Kommentare
Paulinchen
17.09.2016, 11.37 Uhr
Da muss man gar nicht…
…lange suchen, um auch in unserer Stadt ebenfalls derartige Praktiken zu finden.

Kauft man hier einen Artikel, der einem nicht gefällt, oder zu Hause dem Familienmitglied nicht passt (von der Größe her), so darf man ihn getrost zurückbringen. Doch dann kommt die ÜBERRASChUNG! Das Geld gibt’s nicht zurück, man bekommt nur einen Gutschein in die Hand gedrückt. Somit ist man an den Laden gebunden und der hat seine Kohle erst einmal sicher, ohne dafür eine Ware verkauft zu haben. Damit hat er sich mehr oder weniger, einen zinslosen Kredit vom Kunden erschlichen!

Von diesem Geschäftsgebaren schließe ich die kleinen Einzelhändler nicht aus. Die haben von ihren großen Konkurrenten gut gelernt/abgekupfert.
Franziskus
17.09.2016, 17.06 Uhr
Kunden
Da muß man eben selbständiger werden und sich nicht immer auf Andere verlassen? Und selbst kämpfen.
Rainer H.
17.09.2016, 23.44 Uhr
@ Paulinchen Geschäftsgebarden
Liebes Paulinchen, auch wenn es schön wäre einfach alles zurückzugeben, liegt es lediglich an der Kulanz des Unternehmens etwas zurückzunehmen. Der Kauf ist ein abgeschlossenes Geschäft!
Wenn man den Artikel gegen einen anderen tauschen kann, ist das doch o.k. Ich war froh für mein nicht sitzendes zu großes Hemd einen Gutschein zu bekommen.
Kurz sagt der Anwalt:
Es gibt kein allgemeines Rückgaberecht, kein grundsätzliches Umtauschrecht, das gesetzlich bei Käufen vorgesehen ist – auch wenn viele das bis heute glauben. Besonders in der Weihnachtszeit kommt immer wieder der Irrglaube auf, man könne einen gekauften Artikel grundsätzlich zurückgeben, nur weil er einem (speziell dem Beschenkten) nicht gefällt. Das ist erst einmal falsch.
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